Prozess um Saliera Diebstahl muss wiederholt werden
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom vergangenen September – vier Jahre Haft wegen schweren Einbruchsdiebstahls und versuchter Nötigung – aus formalen Gründen aufgehoben und eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet.
Der Vorsitzende des Berufungssenats, Josef Ebner, begründete dies mit einem “Rechtsfehler”, der der ersten Instanz unterlaufen sei. Demnach war die von Mang an die UNIQA, bei der die Saliera versichert war, geäußerte schriftliche Drohung, das Salzfass einzuschmelzen, falls kein Lösegeld bezahlt würde, eine versuchte schwere Erpressung. Das Erstgericht hatte dies verneint, wogegen die Staatsanwaltschaft Wien Nichtigkeitsbeschwerde einlegte.
Das weitere Procedere sieht folgendermaßen aus: Der Akt geht zurück ans Straflandesgericht, wo ein neuer Vorsitzender bestimmt werden muss. Danach tritt ein Schöffensenat zusammen, um sich neuerlich mit dem spektakulären Einbruchsdiebstahl ins Kunsthistorische Museum auseinanderzusetzen. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist derzeit nicht absehbar.