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Prozess um mutmaßliche "Erbschleicherin"

&copy APA Symbolfoto
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Aus einem Todesfall Kapital zu schlagen versucht hat eine Frau, die sich als die Nichte der Verstorbenen ausgab und deren Schmuck haben wollte - Prozess wurde vertagt.

Eigenartiges geschah, nachdem eine 85-jährige Frau am 27. September 2004 in einem Wiener Spital gestorben war. Noch am selben Wochenende erschien eine 47-Jährige in jenem Pflegeheim, in dem diese zuletzt gewohnt hatte, gab sich als ihre Nichte aus, präsentierte eine „Generalvollmacht“ und pochte auf Herausgabe des wertvollen Schmucks der 85-Jährigen, die sie bei dieser Gelegenheit auch gleich abmeldete. Sie werde die Frau jetzt bei sich aufnehmen und fortan pflegen, sagte die 47-Jährige.

Sparbücher der Toten gefunden

Allerdings wusste sie ganz genau, dass diese zu jenem Zeitpunkt schon tot war, war sie im Spital doch an ihrem Sterbebett gesessen. So lag der Verdacht nahe, dass man es mit einer „Erbschleicherin“ zu tun hatte, zumal sich in ihrer Wohnung später auch drei vinkulierte Sparbücher der Verstorbenen mit immerhin 50.000 Euro Einlage fanden.

Prozess wegen schweren Betruges

Im Prozess wegen versuchten schweren Betruges bekannte sich die 47-Jährige heute, Montag, wortreich „nicht schuldig“ und stellte sich vielmehr als „Engel auf Erden“ dar. „Ich habe sie geliebt wie meine Mutter! Es war eine Beziehung wie zwischen Eltern und Tochter“, erklärte sie im Straflandesgericht. Fast täglich habe sie „die Tante“ besucht, nachdem man einander in einem Geschäft in der Innenstadt kennen gelernt hatte: „Wenn sie mich nicht gehabt hätte, hätte sie Selbstmord gemacht. Sie war ja todunglücklich.“

Die Verwandten der 85-Jährigen fielen aus allen Wolken, als nach ihrem Ableben die „Generalvollmacht“ auftauchte, gab es doch ein Testament, demzufolge eine echte Nichte in München als alleinige Erbin die Verlassenschaft bekommen hätte sollen. „Angeblich soll die Beschuldigte als Putzfrau bei der Tante gewesen sein“, verriet eine Zeugin nun Richter Walter Stockhammer.

“Ich war Verwalterin ihres Vermögens”

Das empörte die 47-Jährige: „Ich war Verwalterin ihres Vermögens! Deswegen hat sie mir auch die Sparbücher überlassen!“ Auch dass die Authentizität der „Generalvollmacht“ angezweifelt wurde – das auf genau drei Tage vor dem Tod datierte Schreiben war auf Maschine getippt und mit einer zittrigen, kaum leserlichen Handschrift signiert worden – regte sie fürchterlich auf: „Ich hab’ es auf ihren Wunsch schreiben lassen! Und die Tante hat nicht mehr so schön unterschreiben können! Sie ist da ja schon im Bett gelegen, das hat geschaukelt wie ein Schiff.“

Das mit dem Abmelden der bereits Toten erklärte die Angeklagte mit: „Das war ihr letzter Wille, der für die ganze Welt gültig ist! Für mich war das das Wichtigste. Ich habe ihr mein Wort darauf gegeben, dass ich das mache. Und dafür gebe ich mein Leben!“ „Behalten Sie es“, erwiderte der Richter und bestellte die 47-Jährige für den 14. März wieder ins Graue Haus. Da wird weiter verhandelt.

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