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Bitcoin-Prozess: 5 Jahre Haft für Hauptangeklagten

Am Landesgericht Wien wurde der Prozess gegen zwei mutmaßliche Bitcoin-Betrüger abgeschlossen.
Am Landesgericht Wien wurde der Prozess gegen zwei mutmaßliche Bitcoin-Betrüger abgeschlossen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Am Mittwoch wurde am Wiener Landesgericht der Prozess gegen zwei mutmaßliche Bitcoin-Betrüger abgeschlossen.
Mutmaßliches Bitcoin-Betrüger-Duo vor Gericht
Bitcoin-Betrug wurde aufgedeckt

Der Hauptangeklagte - ein 28 Jahre alter gelernter Zimmerer - fasste wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs fünf Jahre Haft aus. Ein 41-jähriger Mitangeklagter erhielt zwei Jahre Haft, davon drei Monate unbedingt. Den beiden war vorgeworfen worden, von 2018 bis 2019 in Österreich 79 Investoren angeworben und vorsätzlich am Vermögen geschädigt zu haben.

Der Richter im Bitcoin-Prozess ließ keinen Zweifel an betrügerischer Absicht des Angeklagten

Richter Michael Tolstiuk ließ in der Urteilsbegründung keinen Zweifel daran, dass aus Sicht des Schöffensenats der Hauptangeklagte von Beginn an in betrügerischer Absicht gehandelt hatte: "Es war von Anfang an der bedingte Vorsatz da, Geld zu lukrieren, und wenn es schief geht, geht's halt schief." Es habe "keine Aufzeichnungen, keine Buchhaltung, keine Bilanz" gegeben: "Nur ein ominöses Dashboard. So kann man als ordentlicher Geschäftsmann nicht arbeiten."

Dem Angeklagten im Bitcoin-Prozess wurde ein Schaden von 1,8 Mio Euro zugerechntet

Dem 28-Jährigen wurde am Ende ein angerichteter Schaden von 1,8 Millionen Euro zugerechnet. Der mitangeklagte 41-Jährige musste laut erstgerichtlichem Urteil seit Ende Mai, Anfang Juni 2019 wissen, dass die lukrierten Gelder nicht ordnungsgemäß verwendet werden. Er habe zwar nur einen untergeordneten Tatbeitrag, aber doch einen Schaden von 319.000 Euro verursacht, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden Männer erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab zum 28-Jährigen keine Erklärung ab.

Angeklagte betrieben Geschäftsmodell trotz Einbrüchen zu lange weiter

"Sie haben probiert, den Schaden so gering wie möglich zu halten", sagte der Verteidiger des Erstangeklagten, Dominik Wild (Kanzlei Kollmann Wolm), in seinem Schlussvortrag. Er räumte ein, dass man das Geschäftsmodell trotz Einbrüchen im Trading zu lange weiterbetrieben habe - getragen von der Überzeugung, es doch noch zu schaffen.

Angeklagte des Bitcoin-Prozess gründeten Verein in der Schweiz

Die Angeklagten hatten in der Schweiz den Verein namens "Da Vinci Fintech Executives Switzerland" gegründet, um im Internet als exklusiver und privater Investmentclub aufzutreten. Sogar Informationsfolder wurden gedruckt, wie die Staatsanwältin darlegte. Dieser Verein versprach potenziellen Investoren hohe Renditen von 2,5 Prozent pro Woche und zehn Prozent pro. Über ein Art elektronische Geldbörse konnten Interessierte einzahlen und über ein eigens eingerichtetes Dashboard ihre Gewinne ansehen. Um die Investition besonders attraktiv zu machen, wurde laut Anklägerin versichert, dass das investierte Kapital in jedem Fall wertgesichert sei.

Bitcoins verloren durch Hackerangriff die Hälfte ihres Werts

Im Mai 2019 kam es dann durch den Hackerangriff zum Crash. Die Bitcoins verloren die Hälfte ihres Werts, Kunden konnten nicht mehr ausbezahlt werde. Für die Staatsanwältin begann in dieser Phase das "Ponzi-System" zu greifen - eine Art Schneeballsystem, benannt nach dem US-Betrüger Charles Ponzi. "Es wurden Versprechungen mit utopisch hohen Renditen gemacht", führte sie im Schlussplädoyer aus. Wenn es keine neuen Kunden gebe, kollabiere aber das System.

(APA/Red)

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