Prozess um Messerattacke auf Bahn-Security in Wien
Zumindest drei Stiche gingen in bzw. durch die Wange, je ein weiterer in den Hals und in die Hinterhaupt-Region. Der 40-Jährige wurde schwer verletzt. Weil ein Nerv durchtrennt wurde, "hab' ich jetzt kein Gefühl auf der Zunge mehr", schilderte der gebürtige Afghane einem Schwurgericht. Dessen ungeachtet ist der Mann weiterhin berufstätig: "Meine Arbeit ist mir sehr wichtig." Er könne sich den Angriff nicht erklären, er habe dem anderen Mann nichts getan und rauche einfach nicht: "Ich hab' ihn nicht ein Mal mit dem Finger berührt."
Angreifer nicht schuldfähig
Der 45-Jährige musste sich nicht wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht verantworten. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge handelte der Mann unter dem maßgeblichen Einfluss einer ausgeprägten und jahrelang unbehandelten paranoiden Schizophrenie und war damit im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und nicht schuldfähig. Die Staatsanwältin beantragte gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, "damit so etwas nie mehr passiert", wie sie betonte. Der Betroffene sei "eine tickende Zeitbombe, wenn er unbehandelt bleibt", führte sie ins Treffen.
Der 45-Jährige gab sich krankheitseinsichtig. Er habe "das Gutachten gelesen" und sei "vorübergehend unzurechnungsfähig" gewesen. Auf die Frage, weshalb er seine Krankheit nicht behandeln habe lassen, erwiderte der zuletzt Wohnungslose: "Ich hab' keine Krankenversicherung."
Er behauptete, der Security-Mitarbeiter habe ihn verfolgt und ihm schließlich die Faust ins Gesicht geschlagen: "Ich wurde angegriffen und habe mich in Notwehr gewehrt." Auf die Frage, weshalb ihn der Mann attackieren hätte sollen, erwiderte der 45-Jährige: "Vielleicht hat er mich unsympathisch gefunden."
(APA)