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Prozess um Kinderpornografie endete mit Diversion

Der Angeklagte nahm das diversionelle Angebot an.
Der Angeklagte nahm das diversionelle Angebot an. ©APA (Sujet)
Am Donnerstag musste sich ein Wiener Manager vor Gericht verantworten, da bei ihm im Zuge einer Hausdurchsuchung Kinderpornografie sichergestellt wurde.

Ein gut verdienender Manager hatte am Donnerstag am Wiener Landesgericht Erklärungsbedarf. Bei einer im Oktober 2022 durchgeführten Hausdurchsuchung wurde bei ihm Material mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern sichergestellt.

Aufgrund seiner geständigen Verantwortung, des lange zurück liegenden Tatzeitraums und der Bereitschaft, seine pädophilen Neigungen weiterhin therapeutisch behandeln zu lassen, entging der bisher Unbescholtene einer Verurteilung.

Wiener Manager wegen Kindesmissbrauch-Darstellungen vor Gericht

Auf die Spur des Mittdreißigers war man gekommen, weil er für die Speicherung bzw. Sicherung seiner Daten einen Filehosting-Dienst nutzte. Im Zuge einer automatischen Backup-Erstellung landete auch ein Teil des verbotenen Video-und Bildmaterials in der Cloud, das er sich zwischen 2010 und 2014 beschafft hatte, wie er nun dem Richter darlegte. Auf einer externen Festplatte und am Handy des Mannes wurden 206 einschlägige Video- und sieben Bild-Dateien entdeckt.

Der studierte Betriebswirt erklärte in seiner Beschuldigteneinvernahme, er habe sich seinerzeit "in einer anderen Zeit" befunden: "Bei der Hausdurchsuchung ist mir das Ganze noch ein Mal bewusst geworden. Ich habe mich damit auseinander gesetzt und bin zur Überzeugung gekommen, dass ich mir Hilfe hole." Er befinde sich seit Herbst in Therapie.

Angeklagter nahm diversionelles Angebot an

Auf das richterliche Angebot einer diversionellen Erledigung ging der Manager bereitwillig ein. Er erklärte sich bereit, seine Therapie fortzusetzen und darüber regelmäßig dem Gericht Bericht zu legen, übernahm und bezahlte umgehend die Pauschalkosten für die Verhandlung und akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf. Im Gegenzug sah der Richter von einer Verurteilung ab, die Anzeige wird vorläufig zurückgelegt. Tritt der Manager bis April 2025 nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung, wird die Anzeige endgültig getilgt.

Die Staatsanwältin war mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

(APA/Red)

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