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Prozess um Hitlergruß bei FPÖ-Kundgebung

Drei junge Oberösterreicher, die bei einer Wahlkampfveranstaltung der FPÖ in Linz im Vorjahr die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben haben, mussten sich am Montag vor einem Geschwornengericht in Linz verantworten. Der Staatsanwalt plädierte wegen der Umstände in dem Fall für Milde, er trat für eine bedingte Verurteilung ein. Ein Urteil wurde für Nachmittag erwartet.

Bei den Angeklagten handelt es sich um drei Männer aus dem Großraum Linz im Alter von 18 bis 24 Jahren. Die drei besuchten eine Wahl-Kundgebung der FPÖ am 29. August am Hauptplatz. Nach der Rede von Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache wurde die Bundeshymne gespielt. Dabei hoben die drei die rechte Hand zum Hitlergruß. Ihr Pech: Jemand hielt die Szene mit einer Videokamera fest und stellte die Aufnahmen ins Internet.

Leugnen war für die Angeklagten mit dieser eindeutigen Beweislage zwecklos. Sie redeten sich darauf aus, dass sie alkoholisiert gewesen seien. Die Verteidiger stellten die Frage, ob die Handlungen ihrer Mandanten eine Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn sei. Es habe kein Vorsatz bestanden, es handle sich um eine einmalige Fehlleistung. Sie hätten nicht nachgedacht und nur Aufmerksamkeit erregen wollen. Alle drei sind bisher unbescholten. Einer von ihnen hat sich in der rechtsextremen Szene bewegt. Seit dem Vorfall wolle er aber mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun haben. Er sei dem Ring Freiheitlicher Jugend beigetreten, wisse aber, dass er mit seiner Aktion der FPÖ geschadet habe. Die beiden anderen Angeklagten scheinen eher Mitläufer zu sein.

Der Staatsanwalt glaubt, dass das Trio geläutert sei, es bestehe auch keine Wiederholungsgefahr. Er verlangte eine Verurteilung, hielt aber eine bedingte Strafe für ausreichend. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Den Angeklagten drohen wegen ihres Alters verschiedene Strafrahmen für das Delikt: Für einen Jugendlichen beträgt er bis zu fünf Jahre, für einen jungen Erwachsenen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren und für einen Erwachsenen ein bis zehn Jahre.

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