Prozess um geplante Entführung von Immobilienmanager endet mit Freispruch

Nachdem Zeugen während ihrer Befragung in Widersprüche gerieten, sprach das Schöffengericht den Angeklagten rechtskräftig frei. Ihm wurde vorgeworfen, drei Personen dazu angestiftet zu haben, unter anderem einen Immobilienmanager zu entführen und zu foltern. Wegen der Gefährlichkeit des Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft zunächst auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Prozess um geplante Entführung von Immobilienmanager: Zweifel bei der Zeugeneinvernahme
Bei der Einvernahme der Zeugen kamen allerdings Zweifel auf, ob es die Fälle in der angeklagten Version tatsächlich gegeben hat, da sie sich immer wieder in Widersprüche verstrickten. Ihre Aussagen wichen teilweise derartig von ihren Einvernahmen bei der Polizei ab, dass der vorsitzende Richter Stefan Renner sie sogar darauf hinwies, dass sie sich ein Verfahren wegen Falschaussage einhandeln können, da sie sowohl gegenüber dem Gericht als auch der Polizei der Wahrheitspflicht unterliegen würden. Selbst die Staatsanwaltschaft sprach von "nicht rasend glaubwürdigen Zeugen". Auch Gerichtspsychiater Peter Hofmann hielt nach den Zeugenaussagen sein Gutachten daraufhin nicht mehr aufrecht.
Pläne für Entführung von Immobilienmanager vorgeworfen
Ursprünglich war dem Unternehmer vorgeworfen worden, zwei Cousins aus Rumänien, denen er 20.000 Euro schuldete, vorgeschlagen zu haben, einen Spitzenmanager eines Immobilienunternehmens zu entführen. Unter der Androhung einer Schusswaffe sollte der Manager dann 1,5 Millionen Euro überweisen. Einen weiteren Bekannten, der trotz ausstehender Zahlungen freundschaftlich mit dem Angeklagten verbunden war, wollte er überhaupt dazu bringen, vier Personen zu entführen: den Manager, einen Unternehmer sowie seine Ex-Frau und seinen Sohn. Diese sollten dann in zwei Baucontainern auf dem Grundstück eingesperrt und beide Männer solange gefoltert werden, bis sie große Geldbeträge überwiesen.
Angeklagter plädierte in Prozess um geplante Entführung von Immobilienmanager auf "nicht schuldig"
Bei seinem Schöffenprozess bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig und sprach von einem Komplott, das er allerdings nicht schlüssig erklären konnte. Der Schöffensenat glaubte die Version des Angeklagten. Durch die vielen Widersprüche - von mitgehörten Gesprächen am Handy bis hin zur Zeitenfolge der Entführungsaufträge - sah er es erwiesen an, dass die Zeugen dem Mann offenbar aus Zorn wegen der unbeglichenen Schulden das Verbrechen falsch zuordnen wollten. Gegen das Urteil wurde kein weiteres Rechtsmittel ergriffen.
(APA/Red)