Laut Anklage sollen ihre Mutter (33) und Großmutter (55) die Aufsichtspflicht vernachlässigt und dadurch fahrlässig den Tod der Kleinen herbeigeführt haben.
Der dreijährige Bub und seine ein Jahr ältere Schwester waren den Ermittlungen zufolge allein im Haus eingesperrt gewesen. Sie dürften im Bett gezündelt haben. Das verheerende Feuer nahm im Kinderzimmer seinen Ausgang, durch eine offen stehende Luke an der Decke zum Dachboden fanden die Flammen rasch weiteren Nährboden. Die Kleinen dürften versucht haben, zu flüchten: Sie wurden reglos hinter der versperrten Eingangstür gefunden.
Die in ärmlichen Verhältnissen lebende geschiedene, allein erziehende Mutter der Kinder war in einem nahe gelegenen Gasthaus beschäftigt. Von dort fuhr die gebürtige Serbin, nachdem eine Nachbarin sie über den Brand informiert hatte, mit dem Fahrrad sofort heim und traf knapp vor der Polizei ein. In Panik riss die Frau die Eingangstür heraus und fand dahinter ihre Kinder leblos am Boden liegend. Die 33-Jährige und ein Polizeibeamter trugen die Kleinen sofort ins Freie. Der Bub und das Mädchen waren aber trotz Wiederbelebungsmaßnahmen – vier Notärzte waren an der Unglücksstelle – nicht mehr zu retten.
Die 33-Jährige und ihre Mutter, die ebenfalls von der Anrainerin verständigt worden war, wurden mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht und waren erst nach Tagen vernehmungsfähig. Sie machten übereinstimmende Angaben zum durch ein Missverständnis so verhängnisvollen Verlauf des Unglückstages. Die Kindesmutter hatte verschlafen und daher statt frühmorgens erst um acht Uhr überstürzt das Haus verlassen in der Annahme, die 55-Jährige werde auf die Kleinen aufpassen. Diese brach dann am Vormittag zur Arbeit auf und sperrte die Tür ab im Glauben, ihre Tochter hätte die Kinder – wie üblich – in einer Arbeitspause bereits zum Kindergarten gebracht.