AA

Sechs Monate für Erpressungsversuch an Welser Magistratschef

Dem Angeklagten drohen ein bis zehn Jahre Haft
Dem Angeklagten drohen ein bis zehn Jahre Haft ©APA/THEMENBILD
Ein 43-Jähriger ist am Dienstag in Wels wegen Nötigung und Erpressung zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Er soll in einem E-Mail an den Welser Magistratsdirektor verlangt haben, ihn zu pragmatisieren. Für den Fall, dass das nicht passiere, drohte er, kompromittierendes Bild- und Videomaterial zu veröffentlichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 22. September 2024 habe der Angeklagte unter einem erfundenen Namen ein Mail an den Magistratsdirektor geschrieben, in dem diesem mit der Veröffentlichung von Videos und Fotos gedroht wurde, die ein "extrem rechtes Bild" des Magistrats zeichnen würden, und in dem ein fragwürdiger Grundstücksdeal des Spitzenbeamten in den Raum gestellt wurde. Um eine Veröffentlichung des Materials zu vermeiden, wurde in dem E-Mail die Beförderung von vier nicht namentlich genannten Mitarbeitern und - "als Test" - die Pragmatisierung des Angeklagten verlangt. Sein Name wurde in dem Text schon genannt. Der Magistratsdirektor schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

"Filmriss" wegen Alkohol

Der Angeklagte - er wurde mittlerweile entlassen - bekannte sich schuldig, obwohl er sich nicht mehr erinnern könne, wie er sagte. Er sei damals alkoholkrank gewesen und habe an dem Tag extrem viel getrunken, wie Verteidiger Andreas Rest den "Filmriss" erklärte. "Der Grund für die Tat ist Alkohol".

Sein bisher unbescholtener Mandant selbst beteuerte, dass es ihm sehr leid tun würde. Was mit den in den Raum gestellten Vorwürfen gemeint sein könnte, wisse er nicht, auch nicht wer befördert werden sollte. "Ich habe keine Videos, keine Bilder, ich habe gar nichts." Ganz will ihm der vorsitzende Richter das nicht abnehmen, denn das E-Mail sei schön formuliert, Groß- und Kleinschreibung und Interpunktion eingehalten etc. "Das passt nicht dazu."

Mildes Urteil

Das Gericht ging in der Urteilsbegründung allerdings nicht davon aus, dass der Angeklagte wirklich für vier Personen eine Vorrückung erwirken wollte und auch nicht, dass er - wie es die Anklage sieht - die wirtschaftliche Existenz des Magistratsdirektors vernichten wollte. Vielmehr kam der Schöffensenat zu dem Schluss, dass es dem Mann nur um seine eigene Pragmatisierung gegangen sei. Dass er das Mail im Zustand völliger Alkoholisierung geschrieben habe, hielt das Gericht aber ebenso für unglaubwürdig - entweder der Angeklagte habe den Text schon vorbereitet gehabt oder er sei nicht so stark betrunken gewesen, wie er sage.

Die Verurteilung erfolgte dann wegen Nötigung und Erpressung. Das Strafmaß blieb mit sechs Monaten an der unteren Grenze des Strafrahmens, der bis zu fünf Jahre vorsieht, und es wurde bedingt ausgesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Ermittlungen nach Foto-Affäre eingestellt

Im Magistrat Wels hat es im Vorjahr tatsächlich Wirbel um Fotos von internen Feiern gegeben, auf denen u.a. zu sehen ist, wie einem Mann ein "Hitlerbart" aufgeklebt wurde. Auf einem anderen Foto ist zu sehen, wie ein Mitarbeiter Daumen und Zeigefinger zu einem Kreis zusammenführt - was in der Tauchersprache "OK" bedeutet, in rechtsextremen Kreisen allerdings als "White Power"-Code verwendet wird. Ein weiteres Bild zeigt einen mutmaßlichen "Kühnen-Gruß".

Die Staatsanwaltschaft Wels hat ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Verdächtige dazu eingestellt. Grund: Das Aufkleben eines Hitlerbarts habe demnach eher der "Belustigung der Beteiligten und nicht der Glorifizierung Hitlers" gedient, der vermeintliche "Kühnen-Gruß" sei eine Anspielung auf den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und dessen "hanebüchene" Rechtfertigung, er habe drei Bier bestellt, gewesen und der Kreis aus Daumen und Zeigefinger sei im Kontext gesehen als Taucher-"OK" auszulegen gewesen.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Sechs Monate für Erpressungsversuch an Welser Magistratschef
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen