Die Anklage wirft Reinhard K. und Thomas S. vor, am 22. Februar 2004 den 33-jährigen Martin P. in seiner Wohnung in Margareten aufgesucht und mit einem Vorschlaghammer und einem Küchenmesser malträtiert zu haben.
Wegen versuchten Mordes müssen sich heute, Freitag, zwei Taubstumme im Wiener Landesgericht verantworten.
Das Opfer hatte verbreitet, die beiden hätten ein sexuelles Verhältnis, worauf eine ebenfalls taubstumme Deutsche, die einem der beiden freundschaftlich zugetan war, ihr Interesse verloren und sich zurückzogen haben soll.
Daraufhin beschlossen die beiden, sich zu rächen. Unter dem Vorwand, sie würden ihm seine nicht ganz funktionstüchtige Internet-Leitung reparieren, statteten sie ihm einen Besuch ab. Zuvor hatte Thomas S. den Älteren noch im Chat erinnert: Wenn wir hingehen, vergiss den Hammer nicht!