Die beiden Revierinspektoren wurden in den frühen Morgenstunden des 8. August 2008 zu der Unfallstelle gerufen. Als sie in den verunfallten, erheblich beschädigten Wagen blickten, erkannten sie, dass ein ihnen namentlich bekannter Kollege am Steuer saß.
Um ihm die verwaltungsstrafrechtlichen und disziplinären Folgen zu ersparen, ließen sie ihm laut Staatsanwaltschaft eine “Sonderbehandlung” zuteilwerden. Es wurde weder ein Alko-Vortest durchgeführt noch eine Blutabnahme im Spital in die Wege geleitet. Von einer Anzeige wurde ebenso Abstand genommen wie von einer Führerscheinabnahme. Die Beamten sollen sogar die Aussage einer Ohrenzeugin verfälscht haben.
Die Angeklagten wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Es wäre gar nicht möglich gewesen, einen Alko-Vortest durchzuführen, weil der Kollege blutüberströmt und nicht bei Bewusstsein war. Sie versicherten, keinen Alkoholgeruch wahrgenommen zu haben und daher keinen Verdachtsmoment in Richtung Trunkenheit am Steuer gehabt zu haben.
Zwei Zeugen widersprachen allerdings den Angeklagten. Sowohl der Taxifahrer, der den Unfall als erster bemerkt und die Exekutive verständigt hatte, als auch ein Sanitäter gaben an, beim schwer verletzten Lenker Alkoholgeruch wahrgenommen zu haben.
Die Sache war erst aufgeflogen, als im Spital der Grad der Alkoholisierung des Verletzten festgestellt wurde. Die Ärzte wunderten sich sehr, dass auf den Unterlagen über den Unfall kein Hinweis in diese Richtung vermerkt worden war. Die Verhandlung wurde am Montag vertagt.