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Prozess um Amoklauf

In Eisenstadt hat am Montagvormittag der Prozess nach dem Amoklauf von Potzneusiedl begonnen. Bei der Bluttat wurden im April 2005 in der nordburgenländischen Gemeinde drei Frauen getötet.

Unter regem medialen Interesse hat am Montag in Eisenstadt der für zwei Tage anberaumte Prozess um den Amoklauf von Potzneusiedl (Bezirk Neusiedl am See) begonnen, bei dem im April vergangenen Jahres drei Frauen erschossen wurden. Der 46-jährige Rudolf Z. muss sich wegen dreifachen Mordes vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Wolfgang Rauter) verantworten. Er plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit.

„Ich hab die Taten laut Anklage gemacht“, erklärte Z. zu Beginn der Verhandlung. Allerdings sei nicht bei sich gewesen, in ihm sei „alles explodiert“: „Ich war wie in einem Tunnel, ich hab nicht mehr auskönnen.“ Sein Anwalt Rudolf Mayer brachte zu Gunsten des Angeklagten vor, dass dieser zuckerkrank sei und am Tag der Bluttaten sein Medikament falsch eingenommen habe. Außerdem sei er alkoholisiert gewesen. Anders beurteilte dies Staatsanwalt Wolfgang Swoboda, der auf Grund von Gutachten eine „biochemische Entgleisung“ ausschloss.

Dem Amoklauf mit drei Toten – Z. erschoss am 23. April 2005 in Potzneusiedl seine Schwester, eine slowakische Krankenpflegerin und eine Gemeindebedienstete aus nächster Nähe – war ein jahrelanger Zwist um das Vermögen der Mutter vorangegangen. Diese hatte vor einigen Jahren „ein paar 100.000 Euro“ geerbt, was „in die Familie des Angeklagten Unruhe und Zwietracht hineingebracht“ habe, wie der Staatsanwalt ausführte.

Es folgten zahlreiche Auseinandersetzungen über Rechtsanwälte und am Gericht. Z. beantragte auch eine Sachwalterschaft für seine Mutter und klagte seine Schwester auf Betrug, da diese sich seiner Meinung nach zu Unrecht am Geld der Frau bereichert hatte.

Am späten Abend des 23. April 2005 zwang Z. einen ebenfalls aus Potzneusiedl stammenden Taxifahrer, den er kannte, ihn von Wien ins Burgenland zu bringen. „Er ist mit gezogener Waffe ins Wohnzimmer gekommen“, schilderte dieser. Der Angeklagte habe ihm gesagt, „ich soll nichts gegen ihn unternehmen, mir selber passiert nix“, schilderte der Taxifahrer, der sich seit dem Vorfall in psychiatrischer Behandlung befindet.

In Potzneusiedl musst der Taxifahrer vor Z. her in das Haus seiner Mutter gehen. Dort schoss dieser auf die Pflegerin und seine Schwester. Danach ging es weiter zum Haus der Gemeindesekretärin, wo Z. ebenfalls mehrmals abdrückte. „Beim vierten oder fünften Schuss hab ich angefangen zu rennen“, schilderte der Taxilenker, der sich in diesem Moment der Gewalt des 46-Jährigen entziehen konnte.

Wiederholt konfrontierte Richter Wolfgang Rauter den Angeklagten mit Aussagen, wonach er sich gegenüber seiner Mutter rücksichtlos benommen oder häufiger mit Gewalt gegen die Schwester gedroht hätte, was Z. in keinem Punkt gelten lassen wollte: „Das war das Werk meiner Schwester“, brachte der Angeklagte vor und meinte, dass diese ihn seit der Erbschaft der Mutter stets verleumdet und auch bei der alten Frau gegen ihn Stimmung gemacht habe. „Ich hab’ mein ganzes Leben eigentlich dokumentiert“, meinte Z., der mit einem schwarzen Aktenordner in der Hand vor dem Gericht saß. Rauter, der die Akten eingesehen hatte, stellte daraufhin fest, „dass 99,9 Prozent ihrer Aufzeichnungen ums Geld gehen“.

Die Aversionen gegen die nahe Verwandte dürften gewaltig gewesen sein, wie der Richter illustrierte: So habe er sie noch bei seiner Festnahme Stunden nach der Tat als „Drecksau“ bezeichnet. Schon früher hatte ihn die Schwester angezeigt, weil er angeblich angekündigt habe, ihr das Gehirn „herauszublasen“. Der zweitägige Prozess wurde am Nachmittag fortgesetzt und soll am Dienstag zu Ende gehen.

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