Salzburg-Stadt - Ein Taxifahrer hat sich am Dienstag, wegen des Verdachtes der Freiheitsentziehung am Salzburger Landesgericht verantworten müssen. Weil der Kunde den Fahrpreis nicht zahlen wollte, soll der Taxler die Türen verriegelt haben.
Der Kunde konnte angeblich den Fahrpreis von 39,80 Euro nicht bezahlen. Der Taxifahrer habe die Türen verriegelt und sei weitergefahren, ohne den Mann über den Zielort – eine Polizeiinspektion – zu informieren.
Fahrgast schlug Scheibe ein
Der Fahrgast geriet in Panik und trat eine Seitenscheibe ein. Da dieser nicht als Zeuge erschienen war, wurde der Prozess vertagt.
Die skurrile “Irrfahrt” durch die Stadt Salzburg ereignete sich am 2. April dieses Jahres. “Der Mann wusste nicht mehr, wo sein Auto parkte. Ich habe ihm gesagt, das wird teuer, wenn wir lange herumfahren”, schilderte der Angeklagte. “Er hatte nur 15 Euro und wollte zehn, 15 Euro aus seiner Wohnung holen. Doch das war immer noch zu wenig.”
Dem Taxifahrer kam der Fahrgast “komisch” vor
Ob der Fahrgast betrunken gewesen sei, wisse er nicht, “aber er kam mir so komisch vor”, meinte der gelernte Schweißer. “Ich sagte ihm zweimal, dass ich zur Polizei fahre”, widersprach der Angeklagte der bisherigen Version des Fahrgastes, wonach ihm der Chauffeur nicht mitgeteilt hätte, wohin er fahre. In so einer Situation hätte der Taxifahrer nach dem Ausweis des Kunden fragen und die Polizei holen sollen, heißt es im Strafantrag.