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Prozess: Opferstockmarder wegen 19,50 Euro in Wien vor Gericht

Auf Opferstöcke hatte es der Angeklagte abgesehen
Auf Opferstöcke hatte es der Angeklagte abgesehen ©BilderBox.com (Sujet)
Für einen 52-Jährigen Angeklagten der am Donnerstag in Wien vor Gericht stand, haben Opferstöcke laut der psychiatrischen Sachverständigten eine besondere, aber geheimnisvolle Anziehungskraft. Reich wurde er damit jedenfalls nicht.

Bei insgesamt sieben Taten in zwei Kirchen ließ der ruhig und sympathisch wirkende Mann 19,50 Euro mitgehen, wofür er am Donnerstag am Wiener Landesgericht zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde.

Angeklagter erklärte sich nicht

“Warum machen’S denn das?”, wunderte sich Richterin Elisabeth Reich. Dazu konnte oder wollte der geständige Beschuldigte, der wegen genau solcher Taten in der Steiermark bereits monatelang im Gefängnis gesessen ist, nichts sagen. Möglicherweise hegt er laut seinem Verteidiger einen Groll gegen die Kirche, da seine Mutter dieser ihr gesamtes Vermögen vermacht haben soll.

Andererseits war der 52-Jährige bis zu seiner Invaliditätspensionierung als Tischler bei einem Franziskanerorden tätig. Ehrenamtlich arbeitet er bis heute bei den Barmherzigen Schwestern und hilft dort bei der Verköstigung von Obdachlosen.

Bei Opferstock-Raub erwischt

Erwischt hatte ihn der Priester der Pfarre Laaer Berg im Oktober des Vorjahres. Mit den Händen hatte der Mann den Opferstock aufgepresst und gerade einmal 50 Cent mitgehen lassen. Gegenüber der Polizei gab er freimütig sechs weitere Taten zu, darunter drei in einer Kirche in Brunn am Gebirge.

Dem Pfarrer war es im Nachhinein, wie er als Zeuge aussagte, unangenehm, dass er die Exekutive verständigt hatte. “Ich hab ihm gesagt: Wenn es Ihnen schlecht geht und Sie Geld brauchen, kommen Sie zu mir in die Kanzlei, aber ruinieren Sie nichts in der Kirche.” Auch 20 Euro vom Angeklagten, 15 Euro Schadenswiedergutmachung sowie fünf als “Spende”, nahm er nur unter vehementem Protest an. “Das Geld im Opferstock ist für Bedürftige gedachte und er ist doch bedürftig.”

Psychische Probleme führten zu Angeklagtem

Der Angeklagte ist seit vier Jahren besachwaltert und lebt in einer betreuten Wohneinrichtung, da er seinen Alltag nicht zur Gänze allein bewältigen kann. Durch ein Schädel-Hirn-Trauma hat er psychische Probleme und wird einmal wöchentlich behandelt. Unzurechnungsfähig ist er jedoch nicht, da er laut Gutachten “mit sehr viel Überwindung” der Versuchung widerstehen hätte können, die Opferstöcke für ihn darstellen.

Prozess um geringe Schadenshöhe

Die Richterin kam aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nicht umhin, den 52-Jährigen trotz der geringen Schadenssumme wegen Einbruchs zu verurteilen, was im schlimmsten Fall fünf Jahre Haft bedeuten hätte können. Unter der Mindeststrafe von sechs Monaten bedingt habe sie aufgrund der Vorstrafen nicht bleiben können, fand ansonsten aber nur Milderungsgründe. “Ich hoffe, dass Sie nicht wieder hier sitzen werden”, meinte Reich. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb es zumindest vorerst nicht rechtskräftig ist.

(apa/red)

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