Prozess: Neun Jugendliche nach 21 Überfällen verurteilt
Mit teilweise empfindlichen Freiheitsstrafen ist am Montag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen zehn Jugendliche zu Ende gegangen, denen 21 Überfälle zur Last gelegt wurden. Ein Angeklagter, laut Richterin Daniela Zwangsleitner ein “Scherzküberl”, wurde im Zweifel freigesprochen – ihn hatte selbst sein “Opfer” nicht wirklich ernst genommen. Für die anderen setzte es Urteile zwischen 30 Monaten unbedingt bis zu sechs Monaten, die auf drei Jahre nachgesehen werden. Der Großteil der Strafen sind nicht rechtskräftig, da bei ihnen die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.
Jugendbande überfiel andere Jugendliche und raubte sie aus
Die Burschen, damals 14 bis 17 Jahre alt, hatten im Oktober und November 2011 in wechselnder Kombination zahlreiche andere Jugendliche beraubt. Die Täter waren alles andere als zimperlich: Messer, Schlagstöcke und -ringe wurden teilweise eingesetzt. Bei Gegenwehr schreckten sie auch vor Gewalt nicht zurück. Vor allem auf iPhones hatten sie es abgesehen, ein Opfer musste aber sogar seine Handschuhe abliefern. Einige der Opfer, die vor Gericht aussagen mussten, hatten noch solche Angst vor den Kriminellen, dass ihre Eltern darum baten, dass die Angeklagten währenddessen nicht im Saal anwesend sein sollten.
Täter im Prozess geständig, aber nicht wichtig einsichtig
Obwohl die Jugendlichen zu den meisten Vorwürfen geständig waren, versuchten sie, ihre Rolle herunterzuspielen und die Planung der Überfälle zu verneinen. Diese wären mehr oder weniger “passiert”. Dabei hatten sie bei der Polizei noch ausgesagt, sich in einem Lokal getroffen und beschlossen zu haben, wieder aktiv zu werden. Bei einem “Chinesen” kaufte man Vampirmasken, um sich zu maskieren. Heute wollten sie sich daran nicht mehr erinnern, aber extra für den Überfall, der zu Halloween stattfand, habe man die Maskerade nicht erstanden. “Haben Sie sich denn sonst einmal zu Halloween verkleidet”, fragte die Richterin. “Nein.”
Die Vorsitzende sprach trotz der teilweise mehrjährigen Verurteilungen von “sehr, sehr milden Strafen” und empfahl den Jugendlichen, auf das Wohlwollen der Staatsanwaltschaft zu hoffen, da bei keinem der Betroffenen noch offene Bewährungsstrafen widerrufen wurden. Dass sie aus einem Kriegsgebiet kommen (Tschetschenien), “erklärt vielleicht, warm sie gewalttätig sind, aber das entschuldigt es nicht”, so Zwangsleitner.
(APA)