Prozess nach Unfall in Aluminiumwerk Lend: Gutachter enthoben

Ihm fehle die Sachkenntnis und Professionalität für dieses Verfahren. Eigentlich hätten heute die noch ausstehenden Urteile verkündet werden sollen.
Gutachter enthoben: Prozess vertagt
Staatsanwältin Sandra Lemmermayer hatte die Ablehnung des Gutachters bei der Verhandlung am Mittwoch dieser Woche beantragt. Bereits vor kurzem hatte sie gegen neun der insgesamt 17 Beschuldigten den Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zurückgezogen, woraufhin für sie Formalfreisprüche erfolgten. Der Prozess muss wegen der Abberufung des Gutachters aber nicht zur Gänze neu aufgerollt werden, er wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Nun werde ein neuer Sachverständiger gesucht, der die Konstruktion der Vorwärmekammer elektrotechnisch begutachten soll, sagte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, zur APA.

Zwei Arbeiter verbrennen in Vorwärmekammer
Richterin Anna-Sophia Geisselhofer hatte den Prozess gegen anfangs 17 Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen Mitte Juni eröffnet. Die Opfer waren am 8. März 2012 in einer Vorwärmekammer verbrannt. Laut Anklage hat es Verstöße gegen Sicherheitsverordnungen gegeben. Die beiden Opfer – ein 56-jähriger Schlosser und ein 49-jähriger Leiharbeiter – wollten offenbar einen Schaden in der Kammer begutachten. Ermittlungen ergaben, dass ein – nunmehr angeklagter – Arbeitskollege per Fernbedienung vermutlich irrtümlich die Schiebetür zu der Kammer geschlossen und den Heizvorgang gestartet hatte. Offenbar gab es keine Hinweise darüber, dass sich jemand in dem Raum aufhalten könnte.
Verstöße gegen Sicherheits-Verordnungen geortet
Bei den angeklagten Personen handelt es sich um Mitarbeiter, die von der Installation der Anlage im Jahr 2006 bis zum Unfallzeitpunkt zu unterschiedlichen Zeiten entweder handels- oder gewerberechtliche Geschäftsführer des Aluminiumwerkes waren oder als Sicherheitsvertrauenspersonen oder Sicherheitsfachkraft fungierten. Die handelsrechtlichen Geschäftsführer wurden inzwischen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ortete Verstöße gegen Sicherheits-Verordnungen. Die Anlage soll auch sicherheitstechnische Mängel aufgewiesen haben. Dem Strafantrag zufolge sei die Beantragung einer gewerbebehördlichen Genehmigung der gesamten Vorwärmanlage unterlassen worden, ebenso die Behebung “schwerwiegender sicherheitstechnischer Mängel” wie das Fehlen einer Warnleuchte und Warnhupe bei den Vorwärmkammern.
Das Unternehmen vertritt hingegen die Ansicht, dass die Nichteinhaltung der firmenintern vorgeschriebenen vier Sicherheitsmaßnahmen durch die verunglückten Arbeiter kausal zu dem tragischen Unfall geführt habe. Wäre nur eine der vier Sicherheitsvorkehrungen aktiviert worden, so hätte dies den Unfall verhindert. Die Anlage habe bei Inbetriebnahme auch dem Stand der Technik und den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprochen.
(APA)