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Prozess nach tödlicher Geburt: Sechs Monate bedingt für OÖ Arzt

Zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre wurde am Freitag ein Arzt nach einer tödlichen Entbindung im Landeskrankenhaus Gmunden verurteilt. Das Gericht erkannte auf Verletzung der medizinischen Sorgfaltspflicht. Als mildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit des Mediziners sowie das Tatsachengeständnis der Urkundenfälschung aus; als erschwerend allerdings das Zusammentreffen von zwei Delikten.

Bei einer 41-jährigen Patientin des Arztes war es im September 2008 während der Entbindung ihres vierten Kindes plötzlich zu gravierenden Problemen gekommen, sie starb trotz einer Notoperation an einem Gebärmutterriss. Rund zweieinhalb Wochen später wurde bekannt, dass die Krankengeschichte offenbar manipuliert worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwältin als auch der Verteidiger des Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit.

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