Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte war von dem späteren Mordopfer zu Unrecht beschuldigt worden, mit Amphetaminen gehandelt zu haben. Der 27-Jährige versprach ihm schließlich zu seinen Gunsten auszusagen, falls er ihm monatlich 300 Euro gebe. Der 22-Jährige zahlte zwei Monate lang, hatte aber dann kein Geld mehr.
Am Abend des 29. Mai trafen sie sich in der Wohnung des späteren Opfers. Die beiden Männer begannen zu streiten, es kam zu Handgreiflichkeiten. Dabei wurde der 27-Jährige mindestens zehnmal mit einem Schnitzelklopfer am Kopf getroffen. Der 22-Jährige soll schließlich zu einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gegriffen und auf den anderen Mann eingestochen haben. Dieser schleppte sich noch zu einer nahe gelegenen Bank, verblutete aber nach wenigen Minuten.
Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung geständig, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Die Staatsanwältin erklärte hingegen, dass er kontrolliert gehandelt habe: Unmittelbar nach der Tat sei versucht worden, Spuren zu verwischen. Zudem habe der Beschuldigte in einem Rucksack eine Axt mitgehabt.