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Prozess nach handgreiflichem Streit in Swinger-Lokal am Wiener Gürtel

In einem einschlägigen Etablissement am Wiener Gürtel kam es zu einem handgreiflichen Streit
In einem einschlägigen Etablissement am Wiener Gürtel kam es zu einem handgreiflichen Streit ©dpa/Sujet
Am Dienstag kam es am Wiener Landesgericht zu einem Prozess um einen Streit in einem Swinger-Lokal am Gürtel, der  eskaliert war und in einem Handgemenge endete. Drei Frauen hatten um zwei Männer gebuhlt - kurz darauf rissen sich die Damen an den Haaren und traten um sich.

Begonnen hatte die Auseinandersetzung damit, dass eine der Beteiligten, die spätere Angeklagte, mehr oder weniger versehentlich zwei Männer in ein “Café” (bzw. ein Swinger-Lokal) am Wiener Gürtel mitgebracht hatte. Daraus ergab sich wenig später die konflikttächtige Konstellation.

Der Streit im Swinger-Lokal

Der handgreifliche Streit endete am Mittwoch im Wiener Landesgericht mit einem Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung und der Gefährdung mit einer ansteckenden Krankheit – die Beschuldigte ist HIV-positiv.

Richterin Martina Hahn musste sich nicht zum ersten Mal mit dem Fall herumschlagen. Schauplatz der Auseinandersetzung war ein vom Besitzer als Lokal der Swingerszene bezeichnetes Cafe am Wiener Gürtel. Der Eigentümer war letzter Zeuge des Beweisverfahrens: Er schilderte, wie an jenem Tag die aus Nigeria stammende Beschuldigte mit einem Mann in die Bar kam. Kurze Zeit später läutete ihr Telefon. “Sie stand auf, kam zu mir und sagte: ‘Ich hab’ ein Problem, mein zweiter Freund kommt auch her.’ Ich meinte – leicht schmunzelnd -, dass das ihr Problem sei.”

Zwei Frauen stießen in Gürtel-Café zu Trio

Kurze Zeit später saß die junge Frau mit zwei Männern an einem Tisch in dem Swinger-Lokal. Zwei Schwestern aus der Slowakei hielten sich ebenfalls in dem Cafe auf und gesellten sich zu dem Trio. Der Inhaber schilderte, wie die beiden versuchten, der Angeklagten ihre Begleiter abspenstig zu machen. Das dürfte letztlich zur Eskalation geführt haben.

Der Lokalbesitzer schilderte anschaulich und nicht ohne chauvinistische Untertöne der Richterin, wie die Schwestern die Beschuldigte an den Haaren zu Boden rissen: “Wenn Frauen raufen, kriegen sie sich in die Haare”, meinte er unter anderem. Oder: “Ich hasse es, wenn zwei Frauen miteinander raufen. In dem Fall waren’s drei – noch schlimmer.”

Bisse gegen Widersacherin

Die am Boden liegende Beschuldigte wehrte sich schließlich, indem sie einer ihrer Kontrahentinnen in die Wade biss. So gab es wegen ihrer Infektion zusätzlich die Anklage wegen der Gefährdung. Die Barfrau verhängte übrigens sofort Lokalverbot über die Schwestern.

Hahn wies in ihrer Urteilsbegründung daraufhin, dass sich die Angeklagten in einer früheren Verhandlung mehrfach in Widersprüche verwickelt hatten. So maß sie deren Aussagen keine ausreichende Glaubwürdigkeit zu.

Freispruch und keine HIV-Gefährdung

Der Freispruch von der Körperverletzung erfolgte so im Zweifel für die Beschuldigte. Dass auch die vorsätzliche Gefährdung durch eine ansteckende Krankheit fallen gelassen wurde, lag unter anderem an der Expertise eines Mediziners. Dieser hatte konstatiert, dass die Frau in Therapie sei, keine Viren bei ihr nachweisbar und sie daher nicht infektiös ist. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil im Prozess um den Streit im Swinger-Lokal ist somit noch nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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