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Prozess nach Einbruchdiebstahl: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Ein 24-Jähriger mutmaßlicher Einbrecher steht aktuell vor Gericht
Ein 24-Jähriger mutmaßlicher Einbrecher steht aktuell vor Gericht ©APA (Sujet)
Nach einem Einbruch in ein Haus in Klosterneuburg im Februar 2015, bei dem die 69-Jährige Bewohnerin überfallen und gefesselt wurde, stand am Freitag einer von mehreren Tätern vor Gericht.
69-Jährige gefesselt und beraubt

Der 24-jährige serbische Staatsbürger, der mit Mittätern die Frau im Badezimmer mit Kabeln auf einem Sessel gefesselt und ihr anschließend drei Telefone, eine Bankomatkarte und Bargeld gestohlen hatte, bekannte sich vor dem Gericht in Korneuburg nicht schuldig.

69-Jährige mit Verlängerungskabeln gefesselt und beraubt

Nach damaligen Polizeiangaben waren zwei Täter gegen 1.30 Uhr eingedrungen. Die im ersten Stock schlafende Frau wurde durch Geräusche geweckt, begab sich ins Erdgeschoß und entdeckte die Täter, die die Räume durchsuchten. Die beiden sagten mehrmals zu ihr: “Psst, Psst, leise, nicht sprechen, Gold, Geld und Safe”. Die Überfallene händigte ihnen 1.200 Euro aus, sagte die Staatsanwältin. Dann fesselten die Männer ihr Opfer u.a. mit ausgerissenen Verlängerungskabeln und banden ihm ein Stofftuch über den Mund. Nach dem Abzug der Räuber gelang es der Pensionistin schließlich, sich zu befreien. Sie verständigte die Polizei. Ihre an Handgelenken und Füßen durch die Fesseln erlittenen Verletzungen wurden im Krankenhaus ambulant behandelt.

Weiterer Einbruch am selben Abend

Noch am selben Abend habe die Gruppe laut der Anklägerin einen Einbruch in Wien verübt. Fünf Mitglieder standen bereits im vergangenen Herbst wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstählen vornehmlich in gewerbliche Objekte im Rahmen einer kriminellen Vereinigung und teils auch wegen Raubes in Wien vor Gericht. Für den heute Angeklagten gehe es also um eine Zusatzstrafe zu den erhaltenen sechs Jahren, erinnerte Richter Helmut Neumar ihn daran, dass sich ein Geständnis mildernd auswirken würde. Die Bande habe in Wien u.a. in einem Lokal eine Kellnerin in den WC-Bereich gelockt und überfallen. “Raub ist Ihnen also nicht ganz fremd”, so Neumar.

Der Angeklagte blieb dabei, nie in ein Privathaus eingedrungen und auch nicht in der Nachbarstadt von Wien gewesen zu sein. Der Richter hielt ihm vor, dass das Handy des damals dritten Beteiligten, der allerdings während des Überfalls aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsums im Auto geschlafen hatte, zur Tatzeit in Klosterneuburg eingeloggt gewesen war.

(APA/Red.)

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