Prozess: Jüdische Schule verwüstet
Besonders erschwerend waren bei der Strafbemessung die rassistischen Beweggründe des Täters, der sich im gerichtlichen Vorverfahren als überzeugter Antisemit deklariert hatte und auch in der Verhandlung keinen Hehl aus seiner Gesinnung machte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Kroate war Mitte November als Tourist nach Wien gekommen. Als er den Augarten aufsuchte, kam er an der Lauder Chabad-Schule vorbei. Die Schüler, die dort aus- und eingingen, waren seinen Angaben zufolge anhand der Kopfbedeckung und der Barttracht einiger Jugendlicher als Juden erkennbar, was ihn dazu bewog, weit nach Mitternacht mit einer Eisenstange, die er von einer Baustelle entwendet hatte, ins Gebäude einzudringen.
Es sind zu viele Juden in diesem Land, gab der Angeklagte nun in der Verhandlung als Erklärung zu Protokoll. Auf die Frage von Richter Roland Weber, wie viele es denn seien, erwiderte der sich offenbar bewusst provokativ in Szene setzende Mann: Weiß ich nicht. Zu viele! Die darauf folgende Frage, was er grundsätzlich gegen Juden habe, beantwortete der eher klein gewachsene, aber sportlich wirkende blonde Mann mit: Das ist nicht wichtig für Sie! Es ist nicht von Bedeutung, was ich glaube.
Über eine Stunde dürfte der Kroate in der Schule gewütet und alles kurz und klein geschlagen haben, ehe Anrainer den Lärm hörten und die Polizei verständigten, die den Eindringling noch auf frischer Tat festnehmen konnte. Wie viele Fenster haben Sie eingeschlagen?, wollte der Richter wissen. Ich habe sie nicht gezählt, entgegnete der Angeklagte.
Offensichtlich systematisch hatte er sich mit seiner Zerstörungswut vom Erdgeschoss in den ersten Stock emporgearbeitet. Gezählte 162 Fensterscheiben gingen zu Bruch, zahlreiche Türen, Toiletten- und Waschräume wurden erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der Versicherung bezifferte den angerichteten Schaden mit knapp 150.000 Euro.
Ihm tue es nicht Leid, er werde auch keine Schadensgutmachung leisten, kündigte der Kroate an. Wie solls mit Ihnen weiter gehen?, fragte der Richter abschließend. Das geht Sie nichts an, beschied ihm der 24-Jährige.
Zur Urteilsverkündung wurde aus Sicherheitsgründen die Anzahl der Justizwachebeamten erhöht. Drei martialisch wirkende Beamte umringten den lässig auf der Anklagebank sitzenden Mann, der keine Lust hatte, sich bei der Verkündung des Richterspruchs zu erheben. Als ihm dieser übersetzt wurde, kündigte er auf Deutsch an: Ich werde selber dagegen ankämpfen! Der Richter wertete dies als Anmelden von Rechtsmitteln, während es die Mehrzahl der Zuhörer eher als Bedrohung auffassten.
Ob die Haftstrafe bei dem Mann einen Nachdenkprozess auslösen wird, dürfte im Hinblick auf das psychiatrische Gutachten fraglich sein, das der Sachverständige Heinrich Pfolz erstellt hatte. Dieser bescheinigt darin dem Kroaten geringe Frustrationstoleranz, eine erhöhtes Aggressionspotenzial, kaum vorhandenes Schuldbewusstsein und ist der Ansicht, der 24-Jährige sei nicht in der Lage, aus Bestrafung Schlussfolgerungen zu ziehen.