Prozess in Wien: Vater brachte Kind mit Sonnenbrand
Die Verhandlung wurde unter anderem aus einem ungewöhnlichen Grund vertagt: Richterin Sonja Weis hegte Zweifel an der Schlüssigkeit des medizinischen Gutachtens, das von einem greisen Sachverständigen erstellt worden war.
Prozess: Vater brachte Sohn mit enormen Sonnenbrand zurück
Der 45-Jährige hat mit der Ex-Frau zwar das gemeinsame Obsorgerecht für die beiden Kinder, steht aber nicht unbedingt in bestem Einvernehmen mit dieser. Den Muttertag im Mai verbrachte der Pole mit seiner eigenen Mutter bei seiner Schwester, deren Familie und weiteren Bekannten im Garten. Die insgesamt sechs Kinder spielten die meiste Zeit im Garten. Bis auf einen Ausschlag im Genitalbereich, wegen dem er mit der Mutter Rücksprache hielt, fiel dem Vater jedoch nichts auf, keines der anderen Kinder hatte einen Sonnenbrand.
Vater lieferte Zweijährigen und älteren Brunder betrunken ab
Auch als der Zweijährige und sein älterer Bruder bei der Ex-Frau abgegeben wurden, war dies kein Thema - vielmehr entbrannte ein Streit wegen einer angeblichen Alkoholisierung des 45-Jährigen. Dies änderte sich jedoch im Verlauf des Abends: Der Kleine begann zu weinen und was der Mutter zunächst nur als leichte Rötung aufgefallen war, entwickelte sich zu einem fürchterlichen Sonnenbrand mit Verbrennungen ersten und zweiten Grades.
Mutter brachte Zweijährigen am nächsten Tag in den Kindergarten
Die Mutter machte Bilder, auch vom Windelekzem, was die Richterin sich wundern ließ, warum nicht sofort am Sonntag ärztliche Hilfe gesucht worden war. Der Zweijährige wurde hingegen am nächsten Tag in den Kindergarten gebracht und erst, nachdem er dort erbrochen hatte, am Dienstag zu einer Kinderärztin gebracht. Anzeige wurde rund 14 Tage später erstattet, sie habe sich das noch überlegen müssen, sagte die 39-Jährige.
Hochbetagter Gutachter machte vor Gericht verwirrten Eindruck
Der hochbetagte Gutachter machte vor Gericht einen teilweise verwirrten Eindruck: Mehrere Nachfragen, etwa, ob derartige Verbrennungen möglich seien, auch wenn der Vater, wie von ihm angegeben, das Kind mehrmals mit einer Sonnencreme des Schutzfaktors 50 eingeschmiert habe, brachten teils unterschiedliche Aussagen. Ebenso war mit Hilfe des Sachverständigen nicht zu klären, ob das Windelekzem sich derart schnell verschlimmern und danach auch wieder bessern könne.
Richterin entschloss sich zur Bestellung eines neuen Gutachters
Richterin Weis entschloss sich daher zur Bestellung eines neuen Gutachters, die weiteren Zeugen sollten Anfang Dezember gehört werden, da der Polnisch-Dolmetsch zu einer anderen Verhandlung musste. Bereits vor der Vertagung zog die Staatsanwältin den Strafantrag gegen die Großmutter zurück, da der Vater des Kindes ständig anwesend gewesen und die Oma nicht mit der Aufsicht des Buben beauftragt war.
(APA/Red)