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Prozess in Wien um Blutschande: Mann zeugte mit eigener Tochter ein Kind

Prozess in wien gegen einen Mann, der mit der eigenen Tochter einen Sohn zeugte.
Prozess in wien gegen einen Mann, der mit der eigenen Tochter einen Sohn zeugte. ©APA
Wegen Blutschande hatte sich am Dienstag ein 48-jähriger Mann in Wien vor Gericht zu verantworten. Er soll seine im Februar 1991 geborene Tochter über Jahre hinweg "zum Beischlaf verführt haben". Als sie schließlich schwanger wurde, schickte sie dem Vater eine SMS: "Papa, du wirst Opa".

Der Angeklagte schilderte dem Gericht das inzestuöse Verhältnis zur leiblichen Tochter, als wäre dies nichts Ungewöhnliches: “Das hat sich so ergeben.” Nachdem ihn seine Lebensgefährtin aus der Wohnung geworfen hatte, sei er mit der Tochter zunächst in ein Heim und später in eine Wohnung gezogen: “Da hat das Thema angefangen, wie das mit dem Vater ist.” Man habe sich wiederholt über intime Kontakte unterhalten, “beim dritten Mal haben wir uns geeinigt”. Zu Beginn habe er “ein bis zwei Mal pro Woche” Sex mit der Tochter gehabt: “Dann ist es immer mehr geworden. Es war eine Beziehung.”

Eigenen Angaben zufolge machte der Vater im Jänner 2012 mit der Tochter Schluss. Danach brachte die 21-Jährige einen Buben zur Welt, der gesundheitliche Beeinträchtigungen aufwies. Unter anderem hatte der Kleine an jeder Hand sechs Finger und am rechten Fuß sechs Zehen. Die Ärzte und das Jugendamt fragten nicht zuletzt deshalb nach, wer der ominöse “Ex-Freund” sei, den die junge Frau als Vater angegeben hatte.

Nachweis: Eigene Tochter geschwängert

Ein DNA-Test erbrachte schließlich den eindeutigen Nachweis, dass das Kind vom Vater der Mutter gezeugt worden war. “Ich hab’ eh gefragt, ob sie die Pille nimmt. Sie hat ‘Ja’ gesagt”, führte der Angeklagte nun im Grauen Haus ins Treffen.

Der nunmehrige Lebensgefährte der jungen Frau, die von der Staatsanwaltschaft bis dato nicht wegen Blutschande zur Anklage gebracht wurde, erklärte als Zeuge, der 48-Jährige habe sich in der Vergangenheit der Tochter gegenüber “wie ihr Freund aufgeführt”. Er habe ihr einen anderen Partner verboten. Als er mit ihr zusammengekommen sei, sei seine Wohnungstür angezündet worden, berichtete der Zeuge und deutete an, dass er dahinter den Angeklagten vermute. Die Verhandlung wurde zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über die Tochter auf unbestimmte Zeit vertagt. Eine Sachverständige soll klären, ob es sich bei den Sexualkontakten zum Vater – wie von der Anklage bisher angenommen – um ausschließlich einvernehmliche Handlungen gehandelt hatte.

(APA)

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