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Prozess in Wien: Heiratsschwindler flirtete im Gefängnis weiter

Der 61-jährige Heiratsschwindler gab sich als vermögender, wohltätiger Arzt aus.
Der 61-jährige Heiratsschwindler gab sich als vermögender, wohltätiger Arzt aus. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ein Betrüger und Heiratsschwindler hat aus dem Gefängnis seine betrügerischen Machenschaften weiter durchgeführt. Über Dating-Apps verführte der 62-Jährige alleinstehende Damen und erschlich sich so Geld und Wertgegenstände. Am Montag kam es in Wien zum Prozess.

Der Häftling nutzte ein verbotenes Handy, um sich auf einer Dating-Plattform zu registrieren und allein stehende Frauen um den Finger zu wickeln. Am Montag hat in Wien der Prozess gegen den Mann begonnen.

Schon in der Vergangenheit hatte der 62-Jährige einsame Damen dazu gebracht, ihm Geld und Wertgegenstände zu überlassen, indem er ihnen Lügenmärchen auftischte und ihnen eine Beziehung in Aussicht stellte oder gar die Ehe versprach. In seiner Grazer Zelle vertrieb sich der Häftling – offizielles Strafende: 2029 – die Zeit, indem er sich auf der Dating-Plattform unter einem falschen Namen als 39 Jahre alter Arzt ausgab und partnersuchenden Frauen vortäuschte, er betreibe eine Ordination in Wien, lebe in einer Villa in Döbling und sei nebenbei immer wieder für eine Hilfsorganisation in Syrien im Einsatz.

Frauen überließen Schwindler Geld und Wertgegenstände

Zwischen Jänner 2017 und Jänner 2018 fielen sieben durchwegs beruflich erfolgreiche, an sich mit beiden Beinen im Leben stehende Single-Frauen in den Dreißigern auf den vermeintlichen Mediziner herein und verliebten sich zumindest teilweise in ihn. Laut Anklage brachte der Schwindler sie dazu, ihm Geld auf sein Konto zu überweisen. Auch Lebensmittel, Wertsachen und Alltagsgegenstände schafften die Frauen in seinem Auftrag an. Eine ließ sogar den 21-jährigen Sohn des Schwindlers mehrere Monate bei sich wohnen, als dieser seine Bleibe verlor, und bezahlte dem Burschen obendrein eine offene Polizeistrafe.

Befragung wird im Juni fortgeführt

Der Angeklagte bekannte sich “nicht schuldig” und wollte zu den Vorwürfen vorerst nicht Stellung beziehen, da man ihm nicht sämtliche Protokolle der im Ermittlungsverfahren vernommenen Frauen zur Verfügung gestellt hätte. Er habe sich daher nicht ausreichend auf die Verhandlung vorbereiten können, machte der 62-Jährige geltend. Seine Befragung wird beim nächsten Termin am 4. Juni nachgeholt. Aus den Zeugenaussagen der Frauen, die Richter Andreas Hautz befragte, ergab sich aber ein Bild, das den Angeklagten recht deutlich als eine Art Baron Münchhausen erscheinen lässt.

Arzt bei Hilfsorganisation in Syrien

Eine 31-jährige Krankenschwester wurde von “Doktor Rosen”, wie sich der Schwindler nannte, beispielsweise dazu gebracht, ein Dirndl und eine dazu passende Bluse als vorgebliches Weihnachtsgeschenk für dessen Tochter zu kaufen. Zudem erbat er sich von ihr einen auf seinen Namen personalisierten Tee und eine Duftlampe, “um den Leichengeruch in Syrien zu übertünchen”, wie die Krankenschwester im Zeugenstand berichtete. Da der angebliche Arzt ihr vorgemacht hatte, er müsse im Moment im syrischen Kriegsgebiet Notoperationen durchführen, holte seine angebliche Wiener Ordinationshelferin die Sachen ab.

Essenspakete nach Syrien

Bei dieser handelte es sich in Wahrheit um eine 35-Jährige aus dem Burgenland, der ihren Angaben zufolge der Angeklagte die Ehe und Kinder versprochen hatte. Sie kochte für ihn in großem Stil warme Mahlzeiten und fror diese ein, weil sie auf Basis seiner Erzählungen davon ausging, das Essen würde für Hilfslieferungen nach Syrien benötigt: “Er hat gesagt, dass sie unten in Syrien auch Kühlschränke haben.” Ihre Essens-Pakete stellte die 35-Jährige an eine Kärntner Adresse zu, ohne zu ahnen, dass dort eine 37-Jährige lebte, die sich ebenfalls online in den Schwindler verliebt hatte und sich von diesem ein Kind wünschte.

Betrug und Erpressung

Dabei bekamen sämtliche Frauen den Mann ihrer Träume, mit dem sie über WhatsApp oder Skype kommunizierten, nie zu Gesicht. Er zeigte von sich keine Fotos her. Als eine ihn ein Mal inständig darum bat, behauptete er, eine Stördrohne mache das leider unmöglich. Im Gegenzug erhielt der Mann allerdings von einigen Opfern die erwünschten Nackfotos. Damit soll der Angeklagte die Frauen bei Bedarf unter Druck gesetzt haben, indem er drohte, er werde die Bilder publik machen bzw. ihrem Arbeitgeber schicken. Dem 62-Jährigen wird folglich nicht nur schwerer gewerbsmäßiger Betrug, sondern auch Erpressung vorgeworfen. Für den Häftling geht es – sollte er schuldig erkannt werden – um eine Zusatzstrafe von bis zu siebeneinhalb Jahren.

(APA/red)

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