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Prozess in Wien: Frauen-Schlägerei nach Trinkgelage

Heute kam es zum Prozess in Wien.
Heute kam es zum Prozess in Wien. ©APA/HANS PUNZ
Für drei Frauen mündete ein Trinkgelage in einer Schlägerei. Heute kam es zu einem Prozess in Wien.

Jägermeister und Haselnussschnaps hat die Freundschaft dreier Frauen beendet: Das Trio war gemeinsam Essen gewesen und hatte danach in einer Wohnung weiterhin dem Alkohol zugesprochen, was schließlich in einer Schlägerei mündete: Die 1973 aus Weißrussland gebürtige Angeklagte wurde dafür am Montag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.

Tringelage: Frau hatte 3,8 Promille Alkohol im Blut

Die drei aus dem russischen Sprachraum stammenden Frauen hatten am 16. Jänner offensichtlich mehr getrunken als ihnen zuträglich war, eine von ihnen hatte nachweislich 3,8 Promille Alkohol im Blut und wies ebenso wie das Opfer erhebliche Erinnerungslücken auf. Aus einem nichtigen Grund geriet man einander in die Haare.

Die Angeklagte, über 1,80 Meter groß und erheblich übergewichtig, schlug das zierliche Opfer nieder, trat auf dieses ein und würgte es mit deren Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit. Erst als die dritte im Bunde dazwischen ging, dürfte sie von der 53-Jährigen abgelassen haben.

Prozess in Wien: Beschuldigte gab sich unwissend

Vor Richter Patrick Aulebauer gab sich die Beschuldigte unwissend: Sie habe selbst nichts getrunken und sei auch nicht auf die Freundin losgegangen. Vielmehr hätten die beiden anderen Frauen miteinander gerauft – möglicherweise aus Rache, weil die eine der anderen im Monat davor sechs Zähne ausgeschlagen hätte. Wie ihre DNA-Spuren auf den Gürtel kamen, konnte sie sich nicht erklären.

Einsichtig gab sich die Angeklagte bezüglich des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Sie hatte sich gegen die Festnahme gewehrt und dem vergleichsweise schmächtigen Polizisten gegen das Knie getreten. Dies bescherte diesem nicht nur einen Krankenstand, sondern verpatzte ihm auch den bereits gebuchten Urlaub in der Dominikanischen Republik. Die Stornoversicherung wäre nur bei einem ambulanten Spitalsaufenthalt eingesprungen, weshalb ihm neben dem Schmerzengeld auch diese Kosten vom Gericht zugesprochen wurden.

“Ihre Aussage war komplett unglaubwürdig”, so Aulebauer in der Urteilsbegründung. Es gäbe überhaupt keinen Grund, warum ihre Ex-Freundinnen sie falsch belasten sollten und die DNA-Spuren wären eindeutig. Neben der schweren Körperverletzung setzte es Verurteilungen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Verleumdung, da die Angeklagte den Polizisten zunächst beschuldigt hatte, sie geschlagen zu haben. Die bisher unbescholtene Beschuldigte nahm nach längerer Beratung mit ihrer Verteidigerin das Urteil an, woraufhin auch die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärte.

(APA/Red)

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