Prozess in Wien: Betrugsvorwurf um Testament einer 95-Jährigen
Die Frau soll zum Zeitpunkt der Testamentsunterzeichnung im Jahr 2019 an Demenz gelitten und damit nicht testierfähig gewesen sein. Fünf Personen, darunter ein Gärtner, der sich jahrzehntelang um die bettlägerige, vermögende Immobilienbesitzerin kümmerte, sowie ein Jurist, ein Notar und zwei weitere Personen, stehen im Verdacht, in den Betrug verwickelt zu sein. Der Prozess am Wiener Landesgericht wurde jedoch vertagt, da einer der Beschuldigten, der die Angelegenheit durch eine Selbstanzeige ins Rollen brachte, nicht erschien.
Betrugsvorwurf um Testament einer 95-Jährigen in Wien
Die Anklage wirft dem Gärtner vor, das Erbe der Seniorin angestrebt zu haben, obwohl er sich bewusst war, dass sie aufgrund ihrer Demenz nicht in der Lage war, eine solche Entscheidung zu treffen. Er soll einen Bekannten kontaktiert haben, um einen Juristen für die Durchführung des Testaments zu gewinnen. Dieser Bekannte, ein mehrfach vorbestrafter Vermittler, soll von den anderen Beteiligten betrogen worden sein, da er nicht den versprochenen Anteil am Erbe erhielt. Trotz des Risikos einer langen Haftstrafe erstattete er Anzeige, erschien jedoch nicht zur Verhandlung.
Gärtner ist der Hauptangeklagte
Der Hauptangeklagte, der Gärtner, wies alle Vorwürfe zurück und machte von seinem Recht Gebrauch, keine weiteren Aussagen zu machen. Die beteiligten Juristen plädierten ebenfalls auf nicht schuldig. Der Rechtsanwalt, der das Testament erstellte, gab an, bei der Seniorin keine Anzeichen von Demenz bemerkt zu haben.
Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann schilderte jedoch einen anderen Eindruck der Frau, basierend auf einem Krankenhausaufenthalt kurz vor der Unterzeichnung des Testaments. Er stufte ihren Zustand als mittlere bis höhergradige Demenz ein. Hofmann räumte ein, dass jemand bei einem kurzen Gespräch die Demenz möglicherweise nicht bemerken könnte.
Bei der nächsten Verhandlung wird nicht nur der abwesende Beschuldigte vorgeführt, sondern auch der potenziell rechtmäßige Erbe befragt, der Erbnachfolger des verstorbenen Vaters und früheren Lebensgefährten der Frau, der in einem älteren Testament bedacht wurde.
(APA/Red)