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Prozess in Tirol: Wirtin gab Zweijährigem Spülmittel statt Apfelsaft

Eine Kellnerin muss sich am Dienstagnachmittag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.
Der Frau wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in einem Gasthaus einem Zweijährigem statt Apfelsaft Spülmittel serviert zu haben. Das Kind trank einen Schluck und erlitt dadurch schwerste Verätzungen der Speiseröhre und des Magens.

Der Vorfall hatte sich am 25. September in einem Gasthaus im Bezirk Innsbruck-Land ereignet. Die Familie des Zweijährigen legte im Zuge einer Wanderung eine Pause in dem Lokal ein. Vermutlich durch eine Verwechslung landete ein Glas mit Spülmittel am Tisch. Der Bub hatte damals einen Schluck von der Lauge genommen und sofort heftig reagiert. Er wurde auf die Kinderintensivstation der Innsbrucker Klinik gebracht und kurzzeitig in künstlichen Tiefschlaf versetzt.

Der Prozess war für 14.15 Uhr unter dem Vorsitz von Richter Bruno Angerer anberaumt. Bei einer Verurteilung drohen der Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft. Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft damals Selbstanzeige erstattet.

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