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Prozess im Fall Leonie: Angeklagter änderte Aussage

Prozess um getötete 13-Jährige: Angeklagter änderte Aussage.
Prozess um getötete 13-Jährige: Angeklagter änderte Aussage. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Nach einer krankheitsbedingten Pause ist am Montag der Schwurprozess gegen drei junge Männer, die sich im Zusammenhang mit dem Tod einer 13-Jährigen am Wiener Landesgericht verantworten müssen, fortgesetzt worden.

Der Zweitangeklagte änderte am fünften Verhandlungstag seine bisher getätigte Aussage.

19-Jähriger änderte am 5. Verhandlungstag die Aussage

Der mittlerweile 19-Jährige gab nun zu, auch mit der 13-Jährigen sexuell verkehrt zu haben. Der Beschuldigte, der in der Tatwohnung gewohnt hat, habe stets behauptet, mit dem Mädchen nur gekuschelt zu haben. Allerdings widerlegten DNA-Spuren diese Version. "Ich hätte das vorher sagen sollen, aber ich hatte Angst", meinte er. Es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt. "Ich entschuldige mich dafür, dass ich das nicht vorher gesagt habe." Bei allen anderen Angaben hätte er bisher die Wahrheit gesagt.

Auf die Frage eines Beisitzers, warum er deshalb Angst gehabt habe, meinte der Angeklagte: "Ich habe mich geschämt." Auch die erneute Frage nach dem Warum: "Ich weiß es nicht."

Der Anwalt der Angehörigen, Florian Höllwarth, wollte wissen, ob er sich auch wegen etwas Anderem in dieser Tatnacht schäme. "Was meinen Sie?", fragte der 19-Jährige.

13-jähriges Mädchen starb in Wien nach Überdosis

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen am 26. Juni 2021 in einer Wohnung in Wien-Donaustadt in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sich dann an der 13-Jährigen vergangen haben. Das Mädchen überlebte den Drogencocktail nicht. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die 13-Jährige infolge der Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb. Wer das Ecstasy - die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt sieben Tabletten aus, eine soll das Mädchen im Vorfeld freiwillig genommen haben - verabreicht hat, ist die zentrale Frage in der Verhandlung. Bisher beschuldigten sich die Männer gegenseitig. Den Vorwurf der Vergewaltigung verleugneten sie.

Weitere Zeugen wurden verbommen

Am fünften Verhandlungstag kamen weitere Zeugen zu Wort. Dabei handelt es sich um Freunde und Bekannte der Angeklagten, die kurz nach dem Tod der 13-Jährigen Kontakt zu den Beschuldigten hatten. "Er hat mich angerufen und gemeint, dass er meine Hilfe braucht", berichtete der Freund des Zweitangeklagten. Mit einem weiteren Bekannten trafen sie den 19-Jährigen bei Kagran. Die drei fuhren im Auto, als der 19-Jährige zu erzählen begann, dass der Erst- und Drittangeklagte mit einem Mädchen bei ihm in der Wohnung aufgetaucht seien. Eine Ecstasy-Tablette habe die 13-Jährige freiwillig genommen, acht bis neun hätten die beiden anderen heimlich in einem Getränk aufgelöst, das das Mädchen nach und nach unwissentlich konsumierte.

Mädchen soll sexuell missbraucht worden sein

Als die Drogen zu wirken begannen, hätten die beiden Männer gegen den Willen der Niederösterreicherin sexuelle Handlungen durchgeführt. "Sie wollte das nicht", berichtete der 20-Jährige über die Erzählungen seines Freundes im Zeugenstand. Dem Mädchen sei es immer schlechter gegangen, da hätten sie ihm Ayran eingeflößt und seinen Kopf abgeduscht. Sein Freund habe noch die Rettung holen wollen, aber die anderen "wollten das nicht". Der Erstangeklagte hätte die 13-Jährige dann rausgetragen und zu dem Baum gelegt, wo sie von Passanten gefunden wurde. Jegliche Hilfe kam zu spät. "Geh zur Polizei oder ich tue es", meinte der 20-Jährige damals zu dem nun Angeklagten. "Ich habe gemerkt, dass er unter Schock ist." Weil sich der 19-Jährige nicht traute, ging er mit dem Bekannten in ein Inspektion und erstattete Anzeige.

Zeuge berichtete von weiteren Personen in der Wiener Wohnung

Der Zeuge will mitbekommen haben, dass sich nicht nur die drei Beschuldigten und die 13-Jährige in der Tatnacht in der Wohnung befunden hätten, sondern ein weiterer Mann und ein Mädchen. "Ich habe das der Mordabteilung weitergegeben, aber sie haben das nicht ernst genommen", meinte der Zeuge. Die Anwälte stellten daraufhin größtenteils den Antrag, die beiden als Zeugen vorzuladen. Darüber wurde von der Schwurgerichtsvorsitzenden Anna Marchart noch nicht entschieden.

Auch der Erstangeklagte vertraute sich einem Bekannten an. Er habe bei dem Freund geduscht und geschlafen, ehe er sich ins Ausland absetzte. Der 25-Jährige bekam mit, wie der Beschuldigte mit dem Drittangeklagten videotelefonierte. Dort gaben sich die beiden gegenseitig die Schuld, dem Mädchen zuviel von den Drogen verabreicht zu haben. "Als ich das Ganze gehört habe, war ich schockiert. Dass sie so etwas einem so jungen Mädchen angetan haben." Er habe dann die Polizei informiert und mit der Behörde kooperiert. "Wenn sie wirklich so etwas getan haben, sollten sie zur Verantwortung gezogen werden", sagte der 25-Jährige. Allerdings war sein Freund dann nicht mehr telefonisch erreichbar.

Das droht den Angeklagten bei einer Verurteilung

Die Männer afghanischer Abstammung sind zwischen 19 und 24 Jahre alt. Für den Ältesten, der am fünften Prozesstag Geburtstag hat und im Tatzeitpunkt erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten bei einer anklagekonformen Verurteilung mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Mit dem Verhandlungstag am Montag, der am frühen Nachmittag zu Ende ging, sind noch zwei weitere Termine vorgesehen. Die Urteile sollen nach derzeitigem Verlauf am 2. Dezember fallen.

(APA/Red)

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