Eine “Sprengfalle” sei die nahe liegendste Variante, so der Sprengsachverständige Anton Eder. Die Variante der Verteidigung, dass die Granate versehentlich vom Opfer selbst ausgelöst wurde, schloss Eder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus.
Dabei hätte die Frau nämlich im Kofferraum ihres Wagens, in dem sich insgesamt sechs Granaten und mehrere Waffen befanden, an der scharfen Granate hantieren und vor der Explosion mit ziemlicher Sicherheit das Umschlagen des Schlägers hören müssen.
Aus den Spuren lasse sich aber rekonstruieren, dass sie zum Zeitpunkt der Detonation keine Flucht- oder Abwehrhaltung einnahm, so Eder. Die Granatenexplosion kostete am 20. September 2004 auf der Wiener Höhenstraße der 39-Jährige das Leben. Motiv soll eine Lebensversicherung und ein überschriebenes Haus an den Angeklagten gewesen sein.
Der Angeklagte nahm die Gutachter-Aussage nicht ohne weiteres hin. Er präsentierte seine Expertise in Form einer Powerpoint-Präsentation dargelegt und mit Videos. Unter anderem war eine Testreihe gefilmt worden, bei der Eder und sein zehnköpfiges Expertenteam mittels eines Dummys den Ablauf rekonstruiert hatten.