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Prozess gegen Westenthaler: Grasser sah keine zweckwidrige Geld-Verwendung

Er hätte die Angelegenheit als Finanzminister auch anders regeln können, so Grasser im Zeugenstand.
Er hätte die Angelegenheit als Finanzminister auch anders regeln können, so Grasser im Zeugenstand. ©APA
Wien. Eine Stunde lang ist Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Donnerstag im Prozess gegen seinen vormaligen politischen Weggefährten Peter Westenthaler als Zeuge befragt worden.

Dieser soll als damaliger Vorstand der Fußball-Bundesliga laut Anklage einen schweren Betrug begangen haben. Grasser sah das im Zeugenstand anders.

“Ich habe bis heute keine Wahrnehmung dazu, dass Geld zweckwidrig verwendet wurde”, gab Grasser zu Protokoll.

Fördergeld zur Schuldentilgung

Hintergrund des Geschehens: Gegen die Bundesliga war im Jahr 2003 eine Drittschuldner-Klage der Finanzprokuratur anhängig. Westenthaler soll diese mit einer vom Nationalrat genehmigten Förder-Million, die den Bundesliga-Vereinen zur Nachwuchsforcierung zukommen sollte, außergerichtlich bereinigt haben.

“Klage war ein Routineakt”

Grasser versicherte zunächst, er sei als zuständiger Ressortchef nicht in die Streitbeilegung mit der Bundesliga involviert gewesen. Westenthaler habe ihn zwar über die Drittschuldner-Klage informiert. Es habe sich dabei um einen “Routineakt der Finanzprokuratur” gehandelt, “die versucht, Geld einzutreiben”. Er, Grasser, habe dieses Thema in weiterer Folge an den Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, delegiert und sich damit persönlich nicht mehr befasst.

Zum Zustandekommen des Vergleichs bemerkte Grasser: “Ich bin davon ausgegangen, dass das Doktor Peschorn mit Peter Westenthaler ausverhandelt hat.” Dass sein Kabinettschef Matthias Winkler in diese Gespräche eingebunden gewesen sein soll, konnte Grasser nicht aufklären. Entsprechende Fragen seien an Winkler zu richten, beschied der frühere Finanzminister dem Gericht.

Grasser versteht die Anklage nicht

Grundsätzlich bemerkte Grasser, er hätte die Möglichkeit gehabt, als Ressortchef auf die Steuerschuld der Bundesliga überhaupt zu verzichten. Insofern verstehe er die Anklage nicht: “Wenn wir die Steuerschuld streichen hätten wollen, hätten wir sie einfach gestrichen.” Wenn die Anklagebehörde davon ausgehe, dass es einer Subvention in Höhe von einer Million Euro bedurft habe, um die Probleme der Bundesliga zu beseitigen, “macht das keinen Sinn”.

Hätte die Politik nämlich befunden, dass es im Sinne des Fußballs sei, von der offenen Forderung der Finanzprokuratur abzusehen, “hätte ich das Einvernehmen des Bundeskanzlers gesucht und wäre damit in die Regierung gegangen. Ich bin mir recht sicher, dass es diesen Beschluss gegeben hätte.”

Die Rolle Wolfgang Schüssels

Dass die Bundesliga eine Sonderförderung in Höhe von einer Million Euro erhielt, sei ausdrücklicher Wunsch des damaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel (ÖVP) gewesen, so Grasser weiter: “Der Bundeskanzler hat mir mitgeteilt, dass er eine Zusatzmillion haben will.”

Mit den Problemen der Bundesliga und einer allfälligen “Komplementärzahlung” habe das natürlich nichts zu tun gehabt. Hintergrund sei vielmehr die Fußball-EM 2008 gewesen, die an Österreich und die Schweiz vergeben worden war. Schüssel sehnte sich offenbar nach einem starken heimischen Team und soll daher – so jedenfalls Grassers Aussage – einer Bitte Westenthalers um Stärkung des Kicker-Nachwuchses mittels einer finanziellen Spritze wohlwollend begegnet sein.

“Er (Schüssel, Anm.) hat gesagt ‘Das wollen wir’, daher haben wir es vereinbart. Alles Weitere ist Technik und wurde daher von den Beamten umgesetzt. Da ist man politisch überhaupt nicht mehr dabei”, stellte Grasser fest.

Formal fiel die Sonderförderung, die in Form eines Budgetbegleitgesetzes im Nationalrat eingebracht und Anfang Dezember 2003 verabschiedet wurde, in die Zuständigkeit des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Sport-Staatssekretariats. Grasser räumte ein, dass die Einigung auf die Subvention zwischen ihm und Schüssel dem Sport-Staatssekretär Karl Schweitzer womöglich erst nachher zur Kenntnis gebracht wurde: “Das kann passieren, wenn man nicht perfekt kommuniziert.”

Staatsanwältin will ganze Million zurück

Zum Abschluss dehnte Staatsanwältin Barbara Schreiber ihre Anklage noch insoweit aus, als sie nun von der Bundesliga die gesamte Förder-Million und nicht – bisher – nur 500.000 Euro abgeschöpft haben möchte. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass auch die Nachfolger Westenthalers, der im August 2004 die Bundesliga verlassen hatte, von der unredlichen Herkunft der Förder-Gelder wussten.

Daher seien auch jene beiden Tranchen zurückzubezahlen, die am 10. August 2004 und am 2. Februar 2005 bei der Bundesliga eingelangt waren, argumentierte Schreiber. Die Verhandlung wird am 13. Jänner fortgesetzt.

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