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Prozess gegen Raser nach Fahrt mit 100 km/h durch Fußgängerzone in Baden

Prozess in Wien gegen einen 34-jährigen Raser.
Prozess in Wien gegen einen 34-jährigen Raser. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Ein 34-jähriger Mann flüchtete am 23. März vor einer Polizeikontrolle, indem er mit bis zu 100 km/h durch die Fußgängerzone in der Innenstadt von Baden raste. Am Mittwoch musste er sich beim Verfahren am Wiener Landesgericht verantworten.
Wiener raste mit 100 km/h durch Baden

Die Staatsanwältin erläuterte am Wiener Landesgericht präzise die Ereignisse, mit denen sich das Schöffengericht befassen musste. Der 34-Jährige wurde von der Polizei angehalten, um eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchzuführen. Als die beiden Beamten ihrer Aufgabe nachkommen wollten, beschleunigte der Mann das Auto.

Nach Fahrt mit 100 km/h durch Fußgängerzone in Baden: "Wie durch ein Wunder ist nichts passiert"

"Der Polizist, der schräg vor dem Fahrzeug stand, konnte im letzten Moment zur Seite springen." In weiterer Folge sei der 34-Jährige rücksichtslos und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durchs Zentrum der niederösterreichischen Kurstadt gerast, um den ihn verfolgenden Streifenwagen der Exekutive abzuschütteln: "Es war ein Sonntagnachmittag bei schönem Wetter. Die Leute sind durch die Fußgängerzone spaziert oder in den Gastgärten gesessen und haben ein Eis gegessen. Die hatten die Panik, als der schwarze Pkw dahergekommen ist. Die Passanten dachten, das ist eine Amokfahrt." Nur dank glücklicher Umstände gab es keine Verletzten, betonte die Staatsanwältin: "Wie durch ein Wunder ist nichts passiert."

Psychische Erkrankung von Raser: Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum

Nach der Festnahme des 34-Jährigen stellte sich heraus, dass der Wiener zuletzt 2022 und 2024 vom Landesgericht zu 20 bzw. 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden war, die Freiheitsstrafen aufgrund von Haftuntauglichkeit aber jeweils gar nicht angetreten hatte. Er leidet seit etlichen Jahren infolge multiplen Substanzenmissbrauchs an Schizophrenie, wurde mehrfach in verschiedenen Spitälern in akut psychotischem Zustand aufgenommen und behandelt und konnte keiner geregelten Arbeit nachgehen. Eine beigezogene psychiatrische Sachverständige bescheinigte ihm, infolge seiner nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung Zurechnungsunfähigkeit zu Tatzeitpunkt. Der 34-Jährige wurde am Ende der Verhandlung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Weshalb ihm ungeachtet all dessen der Führerschein nicht von Amts wegen entzogen worden war, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

Raser machte bei Prozess von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

"Ich entschuldige mich. Es tut mir von Herzen leid, Frau Staatsanwältin, Frau Richterin", sagte der 34-Jährige. Abgesehen davon machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. "Mein Mandant ist einsichtig. Er weiß, dass er eine Behandlung braucht, dass nicht weiß Gott was noch passiert", bemerkte Verteidiger Rudolf Mayer. Die gemäß § 21 Absatz 1 StGB verfügte Unterbringung im so genannten Maßnahmenvollzug ist rechtskräftig. Wäre der psychisch Kranke schuldfähig gewesen, wäre er wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung zur Verantwortung gezogen worden.

(APA/Red)

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