Prozess gegen P. Diddy: Schwere Vorwürfe fallengelassen

Die Staatsanwaltschaft hat im laufenden Verfahren gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs mehrere schwerwiegende Anklagepunkte überraschend zurückgezogen.
Unmittelbar vor den Schlussplädoyers informierte die Anklagebehörde laut Medienberichten das zuständige Gericht darüber, dass die Vorwürfe der Entführung und der versuchten Brandstiftung fallengelassen werden. Auch die Anklage wegen Beihilfe zum Menschenhandel zu sexuellen Zwecken wird in Teilen nicht weiterverfolgt. Als Begründung gab die Staatsanwaltschaft an, das Verfahren für die Geschworenen übersichtlicher gestalten zu wollen.
Hintergrund sind unter anderem Anschuldigungen, wonach Combs aus Eifersucht das Fahrzeug seines Musikerkollegen Kid Cudi in Brand gesetzt haben soll. Auch die Vorwürfe, er habe eine ehemalige Mitarbeiterin sowie seine Ex-Freundin gegen deren Willen festgehalten, sind nun vom Tisch. Laut einem Bericht des Promi-Portals TMZ reichten die Beweise in diesen Punkten offenbar nicht aus, um eine Verurteilung zu erreichen.
Zentraler Anklagepunkt bleibt
Trotz dieser Rückzüge bleibt der zentrale Vorwurf des Sexhandels bestehen. Die Anklage wirft Combs vor, mehrere Personen zu sexuellen Handlungen gezwungen und dabei ein kriminelles Netzwerk genutzt zu haben. Die Verteidigung versucht seit Prozessbeginn, diesen Vorwurf zu entkräften – unter anderem durch Textnachrichten, die eine einvernehmliche Beziehung nahelegen sollen.
Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, dass eine frühere Zustimmung zu sexuellen Handlungen nicht automatisch eine rechtlich gültige Einwilligung für alle Situationen bedeutet. Entsprechend fordert sie, die Jury entsprechend zu belehren.
Ein Urteil im Fall Combs wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Prozess wird in New York verhandelt.