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Prozess gegen Nazi-Bezirksrat

Symbolfoto
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Zweiter Wiederbetätigungsprozess gegen früheren Wiener Bezirksrat - Im September 2003 nach dem Verbotsgesetz verurteilt - „Rückfall“ nach Enthaftung.

Zum zweiten Mal muss sich am Montag der ehemalige Wiener Bezirksrat Wolfgang F. (54) wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten. Der frühere freiheitliche Kommunalpolitiker – die FPÖ hatte ihn 1994 aus der Partei ausgeschlossen – war im September 2003 zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er „mit pseudowissenschaftlichen Ausführungen“ – so die damalige Anklage – die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern des Dritten Reichs geleugnet hatte.

Das brachte ihm ein Verfahren nach dem Verbotsgesetz ein, in dem er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig erkannt und zu zwölf Monaten unbedingter Haft und einer Bewährungsstrafe von weiteren zwei Jahren verurteilt wurde. Statt sich nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wohl zu verhalten, wurde Wolfgang F. rasch wieder rückfällig: Im Juni 2004 verschickte er an Institutionen und Ämter selbst gebrannte CD’s, in denen er seine Thesen wiederholte und die Massenvernichtung als „absolut unmöglich“ und „technisch-physikalischen Nonsens“ bezeichnete.

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