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Prozess gegen Michel Reimon: Strache blieb fern

HC Strache blieb dem heutigen Prozess fern.
HC Strache blieb dem heutigen Prozess fern. ©APA/HANS PUNZ
Der Vizekanzler hatte den Grünen EU-Mandatar wegen eines Tweets unter anderem auf Urheberrechtsverletzung verklagt. Dem heutigen Prozess blieb Strache jedoch fern.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist dem von ihm gegen den Grünen EU-Abgeordneten Michel Reimon angestrengten Zivilprozess am Montag ferngeblieben. Wie der “Standard” berichtete, ließ sich auch Straches Anwalt Michael Rami von einer Mitarbeiterin vertreten. Grund für die Klage Straches war ein Tweet Reimons, durch den sich der Vizekanzler in seinen Urheberrechten verletzt sah.

Ursache für Klage: Reimon verfasste Kurznachricht mit Straches Namen

Grund des Anstoßes war eine Kurznachricht, die Reimon unter Straches Namen abgesetzt hatte. Der grüne EU-Mandatar wollte damit gegen das Urteil im Prozess gegen die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer protestieren, die im vergangenen Oktober wegen übler Nachrede (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen wurde. Sie hatte zuvor eine an sie gerichtete obszöne Facebook-Nachricht öffentlich gemacht und den vermeintlichen Absender genannt, dieser hatte dann geklagt. Der Schuldspruch erfolgte, da nicht eindeutig bewiesen werden konnte, wer die an Maurer gesendete Nachricht verfasst hatte.

Zahlreiche Nutzer sozialer Medien zeigten sich daraufhin solidarisch und veränderten den Namen ihres Twitter- oder Facebook-Accounts. Selbiges tat Reimon, er nannte sich auf Twitter in “HC Strache” um und verwendete dazu ein Foto des Vizekanzlers. “Selbstverständlich muss eine seriös arbeitende Justiz echte Männer davor schützen, dass man mit billigen Tricks ihre Identität mißbraucht”, schrieb Reimon damals als Strache. Freilich war durch den nicht veränderbaren Twitter-Namen “@michelreimon” die “Fälschung” des Accounts leicht erkennbar gewesen.

Strache klagt Reimon auf Unterlassung

Strache klagte Reimon auf Unterlassung und verlangt von diesem zur Kompensation des erlittenen immateriellen Schadens 5.000 Euro, schreibt der “Standard”. Überdies sieht er das Urheberrecht an seinem Foto verletzt.

Reimon erklärte dazu nach der Verhandlung gegenüber der APA, “dass das Satire war, scheint klar gewesen zu sein”. Der seiner Ansicht nach für den Richter noch offenen Punkt dürfte die Frage sein, ob sein Vorgehen eine “faire Verwendung” des Strache-Fotos nach dem Urheberrecht darstellt. “Meiner Meinung nach ist das – wenn ich ein offizielles Foto für eine politische Satire oder politische Kritik einsetze – gedeckt”, so Reimon.

Das Urteil ergeht schriftlich und wird laut “Standard” voraussichtlich im April vorliegen.

(APA/Red)

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