Nach Presseberichten vom Mittwoch ist für das Verfahren vor dem Landgericht ein Verhandlungstag angesetzt. Der Brite war am 11. November in der Steiermark festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Autor zweier höchst umstrittener Hitler-Biografien war bereits 1984 in Österreich festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden. Da er seine Thesen 1989 in Österreich wiederholte, gilt er hier als Wiederholungstäter. Unter anderem behauptete er in seinen Büchern, Adolf Hitler habe von der Vernichtung der Juden nichts gewusst. Außerdem vertrat er die Ansicht dass es in Auschwitz- Birkenau und Majdanek keine Gaskammern gegeben habe. Das Leugnen von Nazi-Verbrechen kann in Österreich mit bis zu zehn Jahren, in besonders schweren Fällen mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Rechtzeitig vor Beginn des Prozesses will Irving allerdings seine Meinung über die Existenz der Gaskammern geändert haben. Nach Angaben der Nachrichtenagentur APA sagte Irving bei einer offiziellen, richterlichen Vernehmung in Wien, ihm sei vor wenigen Wochen klar geworden, dass die Existenz von Gaskammern in Auschwitz erwiesen sei. Sein Anwalt hatte zuvor bereits erklärt, seinem Mandanten sei beim Besuch russischer Archive bewusst geworden, dass es Judenvernichtung in Konzentrationslagern gegeben habe.