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Prozess gegen Heeresangehörige nach Karambolage

50 Zeugen werden befragt
50 Zeugen werden befragt ©APA (Pfarrhofer)
Am Landesgericht Korneuburg wurde am Freitag der Prozess um eine - möglicherweise durch den Rauch von Nebelhandgranaten ausgelöste - Massenkarambolage auf der A22 bei Korneuburg im Jänner 2009 fortgesetzt. Vier Bundesheerangehörige sind der fahrlässigen Gemeingefährdung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft wurde bei der Zündung der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zur Autobahn nicht eingehalten.

Laut dem “Fahrplan” von Einzelrichter Gernot Braitenberg sollten “in geballter Form” am Vormittag rund 50 Zeugen befragt werden, vorwiegend jene Rekruten, die damals an der Nachtübung auf dem Garnisonplatz teilnahmen. Für den Nachmittag waren die Sachverständigengutachten vorgesehen, ehe es zu einem Urteil kommen könnte.

In den Unfall auf der Donauuferautobahn waren an jenem Winterabend sieben Fahrzeuge verwickelt. Eine Frau starb, drei Personen wurden teils schwer verletzt. Der schuldtragende Lenker wurde am ersten Verhandlungstag im März wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sämtliche Zeugen bzw. Unfallbeteiligte sprachen bei Gericht von einer dunklen Nebelwand.

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