Prozess gegen Frau nach Corona-Tod von Nachbarn

Am Landesgericht Klagenfurt begann am Donnerstag ein Prozess gegen eine Kärntnerin wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Die Staatsanwaltschaft wirft einer 53 Jahre alten Kärntnerin vor, ihre Corona-Quarantäne missachtet und ihren krebskranken Nachbarn angesteckt zu haben, der die Covid-Infektion nicht überlebte. Die Frau bestreitet die Vorwürfe. Der Prozess wurde vertagt.
Prozess-Start gegen Kärntnerin nach Corona-Tod von Nachbarn
Es geht um den Dezember 2021. "Ich hatte 40 Grad Fieber und meine chronische Bronchitis, ich konnte nicht aufstehen", sagte die Angeklagte vor Gericht über einige der Tage, an denen sie, an Corona erkrankt, ohne Maske im Stiegenhaus mit dem schwerkranken Nachbarn geplaudert haben soll. Oder an denen sie Taxi gefahren oder bei einer Tankstelle Kaffee trinken gewesen sein soll. Ihr Hausarzt, der ihr inzwischen gekündigt hat, gab im Ermittlungsverfahren an, er habe sie positiv getestet, auch einen Abstrich für einen PCR-Test habe er gemacht. Die 53-Jährige sagte dennoch zu Richter Dietmar Wassertheurer: "Corona habe ich nie gehabt."
Hausarzt habe die 53-Jährige positiv auf Corona getestet
Die Staatsanwaltschaft stützt die Anklage auf Zeugenaussagen und zwei Gutachten. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Corona starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest. Außerdem gab es offenbar viele Anzeigen gegen die Angeklagte wegen Quarantäne-Verstößen. "Die Polizei ist zwei Mal am Tag gekommen", sagte die Kärntnerin. Sie habe sich von den Beamten belästigt gefühlt, die Absonderungsbescheide, die sie zustellten, habe sie nicht in die Wohnung geholt.
Frau zu Corona-Tod von Nachbarn: "Mir ist das Gutachten zu wenig"
Andere Hausbewohner sollen noch als Zeugen im Prozess aussagen. Die Angeklagte und ihr Verteidiger Peter Messnarz bestreiten, dass für das virologische Gutachten eine PCR-Probe von der 53-Jährigen verwendet worden sei, sie habe nämlich keine abgegeben. Außerdem habe der später verstorbene Nachbar ständig Besuch von seiner Familie erhalten, auch Familienmitglieder seien mit Corona infiziert gewesen, gab die Angeklagte zu Protokoll. Weiters stellte sie infrage, dass der Nachbar überhaupt an Corona gestorben sei. "Wir brauchen einen Gutachter, der das analysieren kann, einen Gegengutachter. Mir ist das Gutachten zu wenig", so die angeklagte Kärntnerin. Demnächst soll weiterverhandelt werden.
(APA/Red)