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Prozess gegen Akademikerball-Demonstranten vertagt

Der Deutsche muss sich in Wien verantworten
Der Deutsche muss sich in Wien verantworten
Der Prozess gegen einen 23-jährigen Deutschen wegen angeblich von ihm begangener Ausschreitungen im Zuge der Demo gegen den Akademikerball ist am Freitagnachmittag auf 21./22. Juli vertagt worden. Einige genehmigte Beweisanträge würden zwei weitere Verhandlungstage notwendig machen, so Richter Thomas Spreitzer. Zugleich hat der Schöffensenat einen Enthaftungsabtrag abgelehnt.


Die Beweislage gegen den Studenten aus Jena habe sich “erhärtet”, so der Vorsitzende. Den im Vorfeld des Prozesses erhobene Vorwurf, es gebe keine objektiven Beweismittel, wurde von Spreitzer in seiner Begründung zurückgewiesen. So sei der Angeklagte auf einem Video zu beobachten, wie er am Stephansplatz an einem Mistkübel hantiert, als Polizisten mit derartigen Gegenständen von Demonstranten angegriffen wurden. “Es stellt sich schon die Frage, was ein ach so friedlicher Demonstrant da macht”, so der Richter.

Dem 23-Jährigen wird Landfriedensbruch, schwere Sachbestätigung sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen, wobei Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter die Anklage auf “absichtliche” schwere Körperverletzung modifizierte und damit das Strafausmaß auf bis zu fünf Jahre anstieg. Der junge Mann soll sich am 24. Jänner als Mitglied der “Schwarzen Blocks” an den Ausschreitungen beteiligt zu haben.

Habhaft wurde man des jungen Mannes aus Jena, weil dieser von einem in Zivil bei der Demo eingesetzten Polizisten beobachtet worden war. Angeblich als Rädelsführer habe dieser mit anderen seiner Gruppe am Stephansplatz Steine und andere Gegenstände auf Beamte geworfen und Scheiben sowie eine Eingangstüre der Polizeiinspektion am Hof eingeschlagen, bevor er ein dort abgestelltes Polizeiauto völlig demoliert habe. Mit der Stange eines Verkehrszeichens wurde laut den Vorwürfen auf den Wagen eingedroschen, bevor der Mann eine Rauchbombe in das Innere geworfen haben soll.

Der Revierinspektor, der vor den zahlreichen mit dem Beschuldigten sympathisierenden Prozessbeobachtern nur mit seiner Dienstnummer auftrat, verlor den Verdächtigen nach diesen beiden Vorfällen einige Zeit aus den Augen. Er war nämlich seinen eigenen Kollegen so verdächtig erschienen, dass er kurzzeitig festgenommen wurde. Beim Burgtheater entdeckte er den 23-Jährigen wieder und machte die WEGA auf diesen aufmerksam, die ihn trotz passiven Widerstands und der Gegenwehr zweier Begleiter festnahm.

Der Beschuldigte sitzt seit Jänner in U-Haft und plädiert auf nicht schuldig. Allerdings machte er bei der Verhandlung von seinem Recht gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen.

Umso länger wurde der Beamte einvernommen, der dabei blieb, dass er den Angeklagten zweifelsfrei erkannt habe. Dieser habe einen schwarzen “Kapuzenhoody” mit der Aufschrift “Boykott”, eine auffällige Sporthose mit Reflektoren, “ausgelatschte” graue Sportschuhe und eine Brille getragen. Er habe seiner Gruppe durch Gesten Anweisungen bezüglich der Angriffe erteilt. Allerdings konnte durch eine Stimmenanalyse festgestellt werden, dass verbale Anweisungen nicht von dem Beschuldigten stammen. Der Polizist hatte mit seinem privaten Handy mitgefilmt und fälschlich angenommen, dass die Äußerungen vom 23-Jährigen stammten. Diesen Fehler gestand er auch ein.

Die Verteidigung versuchte, den Revierinspektor bei Kleinigkeiten in Widersprüche zu verwickeln, etwa ob er freies Sichtfeld auf den 23-Jährigen hatte, als dieser Steine auf die Beamten geworfen haben soll. Allerdings bestanden sie dabei auf der Vorführung u.a. eines Video-Standbilds, auf dem ihr Mandant mit anderen gerade einen Mistkübel aus seiner Verankerung reißen wollte. Auch Kleinigkeiten, ob der Polizist sein Video in Brust- oder Hüfthöhe gehalten hatte, wurden von Spreitzer als irrelevant abgetan. Kleinere Abweichung in seinen Aussage seien dadurch zu erklären, dass er sich auf das Wesentliche, die Angriffe und Sachbeschädigungen, konzentriert habe.

An den beiden anstehenden Verhandlungstagen sollen weitere von der Verteidigung beantragte Zeugen gehört werden, u.a. ein ORF-Kameramann, die am Stephansplatz und in der Polizeiinspektion angegriffene Polizisten sowie Mitarbeiter der MA48. Letztere sollen erzählen, ob sie beim Saubermachen Pflastersteine am Stephansplatz wegräumen mussten.

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