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Prozess gegen „Bier-Barone“ fortgesetzt

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Der zweite Verhandlungstag im so genannten Bierbaron-Prozess stand ganz im Zeichen des ehemaligen Chefs der Brau Beteiligungs AG (BBAG), Karl Büche.

Stundenlang nahm Richter Thomas
Kreuter den 60-Jährigen in eine Art „Kreuzverhör“, um die Frage zu
klären, ob dieser beim Verkauf der größten österreichischen
Biergruppe an den Weltkonzern Heineken aus nur wenigen Personen
bekannten Informationen Kapital geschlagen und sich so des
Insiderhandels schuldig gemacht hat.

Insgesamt müssen sich 16 ehemalige Aktionäre der BBAG und der Brau
Union vor dem Kadi verantworten, weil sie im Wissen um die
bevorstehende Heineken-Übernahme teilweise im großen Stil rasch
Bier-Aktien erworben haben und nach Bekanntwerden des Verkaufs Gewinn
bringend verkauft haben sollen. Für Staatsanwalt Georg Krakow liegt
„einer der größten Fälle von Insider-Handel, den es in Europa je
gegeben hat“ vor. Insgesamt 5,2 Mio. Euro hätten die angeklagten
Mitglieder der alt eingesessenen oberösterreichischen
Brauereifamilien Beurle, Büche, Kretz, Atzwanger und Mathes
rechtswidrigerweise mit den Wertpapieren verdient.

Sämtliche Beschuldigte bestreiten das, und Karl Büche wies in
seiner mehrstündigen Einvernahme wortreich die Darstellung zurück,
schon im Herbst 2002, spätestens am 26. November wäre der Verkauf
„auf Schiene“ gewesen. Damals hätten Wertpapierspezialisten von JP
Morgan dem Syndikatsausschuss zwei Optionen präsentiert, nämlich ein
zentraleuropäisches Joint Venture oder die Suche nach einem
Mehrheitseigentümer. Die Syndikatsleitung habe zwar beschlossen, den
zweiten Weg zu wählen, aber es sei vorerst nur um „Basis für
Verhandlungen“ und den „Auftrag, Rahmenbedingungen auszuarbeiten“
gegangen, versicherte Büche.

Er sei zu diesem Zeitpunkt noch immer überzeugt gewesen, die
BBAG-Gruppe werde „ihren österreichischen Charakter behalten“. Dies
deshalb, weil nicht absehbar war, ob ein potenzieller Partner den so
genannten „Brauer der Regionen“-Vertrag akzeptieren werde, den sich
die heimischen Brauer ausbedungen und an eine Übernahme geknüpft
hatten.

Erst am 23. Jänner 2003, als eine entsprechende Ad hoc-Meldung
platziert wurde, sei für ihn eine mehrheitliche Übernahme „zum ersten
Mal greifbar“ gewesen, sagte Büche. Unmittelbar zuvor habe man sich
auf Inhalt und Bedeutung des Partnerschaftsvertrags geeinigt. Fix sei
die Aufgabe der Mehrheitsanteile aber selbst jetzt noch nicht
gewesen: „Es hätt’ passieren können, dass zwei oder fünf Tage später
alle potenziellen Partner sagen, wir unterschreiben den Vertrag
nicht, vergesst es. Es hat kein Mensch gewusst, was wirklich
herauskommt.“

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