Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen 14 Aktivisten der Antifa eröffnet worden, die im Herbst 2018 in Wien gegen einen behördlich genehmigten Info-Tisch der Identitären Bewegung (IB) protestiert haben sollen. Die Anklage lautet auf versuchte Sprengung einer Versammlung (§ 284 StGB), versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung.
Wollten laut Anklage Betrieb eines Info-Tischs der Identitären verhindern
Laut Anklage wollten die Aktivisten am 13. Oktober 2018 mit Gewalt Aktivitäten der Identitären verhindern, indem sie Sprechchöre skandierend mit aufgespannten Regenschirmen gegen eine von Polizeibeamten gebildete Sperrkette andrängten. Zudem ist der angeblich gezielte Wurf mit einem abgebrochenen Schirm auf einen der Polizisten inkriminiert. Inwieweit dadurch der Beamte oder umstehende Kollegen gefährdet wurden, blieb eingangs der Verhandlung unklar. Die abgestellte Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde - es handelte sich dabei nicht um die Staatsanwältin, die den Strafantrag verfasst hatte - gab keine Äußerung zu den Vorwürfen ab, sondern verwies mit der Bemerkung "Wie schriftlich" lapidar auf den Strafantrag.
Verteidigerin Alexia Stuefer, die sämtliche Angeklagte vertrat, protestierte aufs Schärfste gegen das Vorgehen des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), das in dieser Sache einseitig ermittelt habe. Es sei "hoffentlich einmalig in der österreichischen Rechtsgeschichte", dass Aktivisten, die gegen die Identitären - laut Stuefer eine "international tätige rechtsextreme Organisation" - auf die Straße gehen, dafür vor Gericht gestellt werden. Beim Großteil der angeklagten Personen sei nicht einmal erwiesen, dass sie sich am Tatort befanden, geschweige Tathandlungen gesetzt hätten. Das LVT habe die Herausgabe von die Beschuldigten entlastendem Videomaterial "zunächst verweigert". Es sei kein wie auch immer geartetes strafbares Verhalten gesetzt worden, betonte Stuefer. Mit ihrer Anklage schütze die Staatsanwaltschaft "rechtsextreme Haltungen", während gegen dagegen gerichteten Protest vorgegangen werde: "Hier wird freie Meinungsäußerung kriminalisiert."
Die Angeklagten hatten beim Betreten des Großen Schwurgerichtssaals teilweise Schilder hochgehalten, auf denen "Antifaschismus ist kein Verbrechen" oder "Wer schweigt, stimmt zu" geschrieben stand. Sie bekannten sich formal "nicht schuldig" und machten danach von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Einige der jungen Aktivisten - darunter Studenten, aber auch Arbeiter - wollten nicht einmal die Namen ihrer Eltern, ihre berufliche Tätigkeit und ihre Einkommensverhältnisse preisgeben.
Verhandlung wird am 22. Juli fortgesetzt
Einer von ihnen erbat sich von Einzelrichterin Hannelore Bahr allerdings das Recht auf ein ausführliches Eingangsstatement. Es handle sich um eine "eindeutig politisch motivierte Anklage", bemerkte der Aktivist. Damit werde versucht, "antifaschistischen Protest als Ganzes zu delegitimieren und zu kriminalisieren. Es sei "in unnachahmlicher Willkür" ermittelt worden. Dabei sei es "mehr als legitim", die Identitären "mit Protest zu konfrontieren und die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen".
Die Verhandlung wird am 22. Juli fortgesetzt.
(APA/Red)