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Prozess: Freispruch für HIV-Positive trotz ungeschütztem Sex mit mehreren Männern

Wienerin hatte trotz HIV-Infektion ungeschützten Geschechtsverkehr
Wienerin hatte trotz HIV-Infektion ungeschützten Geschechtsverkehr ©APA
Im Straflandesgericht in Wien musste sich eine 46-jährige Frau wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch  übertragbare Krankheiten verantworten. Die Wienerin weiß seit 1999, dass die HIV-Positiv ist und hatte trotzdem ungeschützten Sex mit mehreren Männern.

Am Freitag, den 1. Juni 2012 musste sich im Wiener Straflandesgericht eine 46-jährige Frau verantworten, da sie, obwohl sie seit 1999 weiß, dass sie HIV-Positiv ist, mit mehreren Männern ungeschützten Sex hatte. Sie war wegen vorsätzlicher Gefährung von Menschen durch übertragbarre Krankheiten angezeigt worden.

Wienerin seit 1999 HIV-Positiv

Die 46-Jährige hatte mit ihrem Ex-Mann, mit dem sie bis März 2011 verheiratet war, ungeschützten Geschlechtsverkehr. Dieser hatte, seiner Aussage zufolge, keine Ahnung von der Erkrankung der Ehefrau. Die Wienerin hatte mit weiteren Männern ungeschützten Sex. Jetzt musste sie sich vor Gericht verantworten. Die 46-Jährige bekannte sich dabei schuldig.

“Ich bekenne mich schuldig, dass ich mit Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt habe. Aber ich war der Ansicht, dass ich nicht infektiös bin”, hatte die Angeklagte zu Protokoll gegeben. Nachdem sie im Zuge einer Operation von ihrer Krankheit erfahren hatte, habe sie “sofort eine Therapie begonnen. Ich nehme Tabletten. Die Virenlast ist bei mir seit zehn Jahren unter der Nachweisgrenze”.

Angeklagte wurde freigesprochen

Vor Gericht sagte die Wienerin, dass sämtliche Partner von ihrer Erkrankung gewusst hätten: “Sie haben alle die Befunde gesehen. Ich habe nichts versteckt.” Die Männer hätten sie sogar zu den Kontrolluntersuchungen ins Blutlabor begleitet: “Ich kann kein Blut sehen.”. Sie sei immer davon ausgegangen, dass sie nicht ansteckend sei.  Vor allem ihr Arzt, bei dem sie in ständiger Behandlung ist, hätte ihr vermittelt, “dass ich nicht ansteckend bin”, sagte die 46-Jährige.

Das Gericht befand die 46-Jährige, der im Fall eines Schuldspruchs eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe gedroht hätte, für nicht schuldig. Die Wienerin wurde freigesprochen. “Man kann in diesem Fall nicht von einem Vorsatz ausgehen”, stellte Richterin Martina Krainz fest.

Vor allem die Einvernahme des Arztes war ausschlaggebend für den Freispruch. Der auf HIV-Patienten spezialisierte Mediziner bestätigte die Angaben der Frau: “Gut behandelte HIV-Patienten gelten als praktisch nicht mehr infektiös. Das ist kein Geheimnis. Solange die Therapie richtig genommen wird, ist eine Übertragung ausgeschlossen.” Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(Red./APA)

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