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Prozess endet mit Mord-Schuldsprüchen

Mit zwei Schuldsprüchen wegen Mordes endete am Samstag in den frühen Morgenstunden im Landesgericht Linz der so genannte „Rattengift-Prozess“.

Alle drei Angeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt. Die Anklage hatte den drei jungen Männern vorgeworfen, im Juli des vergangenen Jahres in einem Park in Perg der damals 13-jährigen Sandra und ihrem 16-jährigen Freund Dominic anstelle von Drogen das Rattengift Strychnin verkauft zu haben. Die Wirkung des Giftes war verheerend, die 13-Jährige starb unter qualvollen Krämpfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Im Fall der 13-jährigen Sandra kamen die Geschwornen zu dem Schluss, dass es sich nicht um Mord sondern um schwere Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt habe. Im Fall von Dominic war es dagegen nach Ansicht der Geschwornen Mord. Und zwar dadurch, dass zwei der Angeklagten – der 23-Jährige und einer der beiden 16-Jährigen – den Burschen zum Fluss brachten, damit dieser ertrinke und nicht mehr als „Zeuge“ gegen sie aussagen könne.

Der 23-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der 16-jährige Angeklagte, der geholfen hatte, Dominic zum Fluss zu schleppen, erhielt ebenfalls wegen Mordes sieben Jahre Haft. Außerdem wurden die beiden wegen der Körperverletzung mit Todesfolge im Fall Sandra verurteilt. Der zweite 16-jährige Angeklagte erhielt – nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall Sandra – vier Jahre Haft.

Die Angeklagten hatten die Leiche der 13-jährigen Sandra unter einer Brücke versteckt. Der vom Strychnin schwer angeschlagene 16-jährige Dominic lebte noch, als ihn – so die Staatsanwaltschaft – zwei der Angeklagten rund 80 Meter zum Naarnfluss schleppten und dort ins etwa 40 Zentimeter tiefe Wasser legten. Dominic ertrank. Der dritte Angeklagte war bei dieser Tathandlung nicht mehr dabei.

Alle drei Angeklagten meldeten sofort Nichtigkeit und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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