Des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels angeklagt sind ein 48-jähriger Betreiber einer Begleitagentur und ein Nachtclubbesitzer.
Laut Anklageschrift hatte sich der Erstangeklagte, auch Geschäftsführer in dem Nachtclub, teilweise geständig gezeigt, leugnete aber die ihm ebenfalls vorgeworfenen geschlechtlichen Nötigungen sowie die Vermittlung von Minderjährigen. Er war im Zusammenhang mit seinem Escort Service bereits rechtskräftig verurteilt worden, zog seine Geschäfte aber nach der Haftentlassung im Frühjahr 2005 wieder auf.
Laut Anklage rekrutierte er über Vermittlerinnen mehr als 20 Litauerinnen, die er nach Übermittlung der Flugtickets teilweise selbst am Flughafen Wien-Schwechat in Empfang nahm und an nicht mehr feststellbare Kunden – u.a. in dem Nachtlokal – vermittelte. Die Mädchen hätten sich vor Arbeitsbeginn von ihm ungeschützt testen lassen müssen. In der Folge wurden auch rund 30 Frauen aus Moldawien angeworben.
Eine der Prostituierten wurde 2002 für einen arabischen Scheich nach Ibiza (Spanien) vermittelt. Nachdem die Frau jedoch nicht mehr nach Wien, sondern in ihre Heimat Litauen zurückkehrte, soll der Angeklagte gedroht haben, ihre Tätigkeit öffentlich zu machen. In zwei Fällen soll es sich um minderjährige Mädchen gehandelt haben. Der 65-jährige Nachtclubbesitzer soll seinen Geschäftsführer laut Anklage beauftragt haben, für sein Lokal Mädchen zu beschaffen, und auch drei Wohnungen zur Verfügung gestellt haben.
Die Mädchen hätten selbstbewusst und nicht unglücklich gewirkt: Einer der Zeugen war Stammgast in dem Nachtlokal in der Wiener City. Er hatte über den 48-Jährigen – nach seiner Scheidung – rund 15 Mal telefonisch Mädchen gebucht, ohne besondere Wünsche zu äußern, sagte er vor Gericht. Nach Medienberichten, dass auch minderjährige Prostituierte eingesetzt wurden, habe er sich extra erkundigt, ob seine Damen über 18 gewesen waren, und sei vom 48-Jährigen beruhigt worden. Der Richter hielt dem Zeugen eine frühere Aussage vor, wonach er wusste, dass manche Kunden ausdrücklich ganz junge Mädchen verlangten.
25-Jährige seien für den Erstangeklagten schon alt gewesen, wusste laut Vorhalt des Richters ein weiterer Zeuge. Der Rechtsanwalt kannte den Beschuldigten seit sechs Jahren als Klient. Die Mädchen hätten nicht unter Zwang gesetzt gewirkt, erklärte ein weiterer Kunde.
Näheres aus der Praxis in dem Lokal erzählte ein 22-Jähriger. Er gab an, den Nachtclubchef von klein auf zu kennen, da dieser und sein Vater Geschäftspartner waren. Er selbst war nur auf dem Papier Vorstand in der Firma, die 2004 in Konkurs ging, und häufig in dem benachbarten Lokal. Im Vorjahr habe sich der 48-Jährige dort als neuer Partner vorgestellt, der neuen Glanz und neue Mädchen versprochen habe.
Der 22-Jährige sagte aus, er hätte gehört, dass bewusst ganz Junge geholt wurden, um Kundenwünsche zu erfüllen, und dass den Mädchen vorgegaukelt wurde, sie würden als Au-pair-Mädchen hier arbeiten. Dann seien ihnen die Pässe abgenommen worden. Ihm persönlich erzählte das niemand: Die Mädchen sind ja nicht blöd!
Zwei Mal habe der 48-Jährige ihn gebeten, mit dem Auto ein Mädchen aus Budapest und eines aus Prag abzuholen, weil es dort am Flughafen festsäße, sagte der Zeuge aus. Im Wagen habe er den Reisepass gesehen – dass das Mädchen zwar höchst professionell wirkte, aber erst 16 war, habe ihn schockiert. Er habe den Juniorchef des Lokals auf diese Schweinerei angesprochen – dieser meinte nur, sein Vater hätte das Sagen. Der Verteidiger des Zweitangeklagten merkte an, dass dem Zeugen diese Aussagen erst nach dem Konkurs und dem folgenden Zerwürfnis mit seinem Mandanten eingefallen seien.