Die Staatsanwaltschaft meldete gegen das Urteil der ersten Instanz Rechtsmittel an und forderte – so Oberstaatsanwalt Peter Ficenc am Mittwoch im Justizpalast – eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Das Oberlandesgericht kam in der Berufungsverhandlung diesem Ersuchen nach: Die Strafe wurde auf 20 Jahre erhöht.
Gefesselte “erwürgt”
Das Erstgericht habe die Strafzumessungsgründe grundsätzlich zwar richtig bewertet, aber die besondere Heimtücke der Tat mache eine leichte Anhebung notwendig, so der Vorsitzende Ernest Maurer in der Begründung. Das im Zuge eines so genannten Rollenspiels gefesselte Opfer sei wehrlos gewesen, als der inzwischen 38-jährige ÖBB-Schlosser die Frau plötzlich zu würgen begann. Das war ein Vertrauensbruch, sagte der Richter.
In Keller zerstückelt und auf Mistplatz gebracht
Er betonte auch die besondere Gefühlskälte, zumal der Mann die Leiche im Keller zerstückelt und dann in einer 45 Minuten dauernden Fahrt in einer Scheibtruhe zu einem Mistplatz in Wien-Penzing gebracht und dort abgelegt habe.
Helfried B. hatte die 52-jährige Prostituierte Elisabeth S. in der Nacht zum 7. Juni 2002 erwürgt, bei der er seit längerem Stammfreier war, weil ihn ihre Bemerkung Zah an! I hab net die ganze Nacht Zeit! ärgerte. Es tut mir leid, bemerkte er dazu nun knapp vor dem Berufungssenat.
Noch mehr Morde begangen?
Der Enddreißiger war geraume Zeit im Verdacht gestanden, ein Serientäter zu sein. Massive Indizien sprachen dafür, dass er in den Jahren 1989, 1994 und 1995 in Graz und Wien drei weitere Prostituierte getötet hatte. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er auch die betreffenden Bluttaten gestanden.
Später widerrief er allerdings diese Angaben, und nachdem ihn ein DNA-Gutachten entlastete, erschien der Staatsanwaltschaft das Beweismaterial nicht mehr ausreichend, um die damit nach wie vor ungeklärten Mordfälle in die Anklage einzubeziehen.
Redaktion: Birgit Stadtthaler