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Prostituierten-Mord: 18 Jahre Haft

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„Zah an! I hab net die ganze Nacht Zeit!“ - diese Aussage der getöteten Prostituierten ließ den 38-jährigen Schlosser im Sommer 2002 ausklinken - er erwürgte und zerstückelte die Frau.

Weitgehend geständig zeigte sich der 38-jährige Helfried B. am Dienstag im Wiener Landesgericht, wo er sich wegen Mordes an der 52 Jahre alten Elisabeth S. verantworten musste. Er gab zu, die Prostituierte am 6. Juni 2002 getötet zu haben, weil er sich über ihre Bemerkung „Zah an! I hab net die ganze Nacht Zeit!“ ärgerte.

Er wurde am Dienstag im Wiener Landesgericht wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu 18 Jahren Haft verurteilt und auf Grund seiner Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Helfried B. war mit dem Urteil einverstanden. Er korrigierte seinen Verteidiger, der drei Tage Bedenkzeit erbitten wollte: “Nehmen wir”s an!” Die Strafe ist trotzdem nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Peter Losert gab vorerst keine Erklärung ab.


Er hat Beschimpfung nicht ertragen

„Dann hob i ’s gwiargt. Dann hat’s zum Schreien ang’fangen. Dann hab i ’s wieder g’wiargt. Dann hab i ’s Lederbandl g’nommen und zuzogen“, schilderte der Angeklagte die Szenen in seiner Wohnung in Wien-Penzing, wo er die Prostituierte im Zuge eines Rollenspiels an einen über dem Bett fixierten Haken gefesselt hatte. Der Hass sei wieder da gewesen, berichtete er dem Schwurgericht. Er habe es nicht ertragen, von einer Frau wegen seiner Potenzprobleme beschimpft zu werden.

Schon in der Volksschule hatte der Mann Probleme mit dem anderen Geschlecht. Seine Lehrerin sei „a Drach’n“ gewesen, den Klassenvorstand in der Hauptschule habe er später sogar „Wegräumen“ wollen. „Seither hob i des eigentlich,“ meinte Helfried B.


Täter ist hoch gefährlich

Der Psychiater Reinhard Haller betonte in seinem Gutachten, vom Angeklagten gehe eine „hohe Gefährlichkeit“ aus. Der 38-Jährige reagiere selbst auf harmlose Alltagssituationen – etwa wenn er sich in der Kantine anstellen muss oder in einem Lokal nicht sofort bedient wird – mit “überschießenden tödlichen Fantasievorstellungen“ und „mörderischen Hassfantasien“. Speziell dann, wenn Frauen im Spiel sind. Der Sachverständige: „Es wühlt etwas in ihm lange Zeit und wartet auf den Ausbruch.“


Er war erregt als sie nur noch röchelte

Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte Helfried B. erklärt, endlich eine Gelegenheit gefunden zu haben, „eine für viele andere zu bestrafen“. In der Verhandlung bestätigte er diese Aussage, gestand aber auch, eine starke sexuelle Erregung verspürt zu haben, als Elisabeth S. nur mehr röchelte.

„Dann hob i ’s loslassen. Dann hob i an Schnaps trunken zur Beruhigung. Dann hob i’ s bis um 4.00 Uhr in der Wohnung liegen g’habt“, beschrieb er, was nach Eintritt ihres Todes geschah. Schließlich schleifte er die Leiche über zwei Stockwerke in den Keller, wo er sich entschloss, sie mit einem Schubkarren abzutransportieren: „Es is’ net gangen, weil ’s hinten und vorn obig’hängt is’. I bin ja im Keller Probe g’fohren.“


Leiche zerstückelt und in Müllsäcke verstaut

Daher griff er zu einer Eisensäge: „Die Beine ham g’stört.“ Er trennte auch die Arme vom Körper und teilte den Torso, die Extremitäten und die Kleidungsstücke der Toten auf drei Müllsäcke auf. Mit der Scheibtruhe fuhr er am nächsten Tag zu einem Mistplatz, wobei er sich nicht davor scheute, auch den alles andere als menschenleeren Bahnhof Hütteldorf zu durchqueren. Rund drei Kilometer legte der Schlosser zurück, ehe er sein Ziel erreichte.

Ursprünglich hatte der Verdacht bestanden, Helfried B. habe bereits 1989, 1994 und 1995 in Wien und Graz drei weitere Prostituierte ermordet. Doch der 38-Jährige widerrief dahin gehende Geständnisse. Da die Beweislage nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit für eine Serientäterschaft sprach – zwei Schriftgutachten und mehrere DNA-Analysen entlasteten den Verdächtigen -, wurde vorerst nur im Fall Elisabeth S. Anklage erhoben.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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