“Cretus” Cousin und sein Chauffeur, die dem 30-Jährigen bei der Tat wesentliche Hilfe geleistet haben sollen, sind als Beitragstäter mitangeklagt. Allen Dreien drohen zehn bis 20 Jahre Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Trio ursprünglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt: Das Opfer hatte zweit- und drittgradige Verbrennungen im Gesicht, Kopf- und Halsbereich sowie an der Brust erlitten. 13 Prozent der Körperoberfläche waren verbrannt. Die Frau dürfte 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, die Flammen einzudämmen.
Beim ersten Prozess im vergangenen März fällte der Schöffensenat allerdings ein Unzuständigkeitsurteil und begründete damit die Zuständigkeit eines Schwurgerichts. “Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist”, heiß es damals in der Begründung.
(apa)