Derzeit laufen Hintergrundgespräche mit Experten, die noch nicht genannt werden dürften, sagte Gerald Ganzger, Rechtsbeistand der Wienerin, die achteinhalb Jahren gefangen gehalten wurde, zur APA.
Das Geld – 50.000 Euro – stammt aus Spenden an Natascha Kampusch und befinde sich auf einem BA-CA-Spendenkonto, erklärte der Anwalt. Verwaltungskosten fallen in der Planungszeit durch Tätigkeiten oder die Verwahrung der Spenden nicht an. Zugreifen könne nur Natascha Kampusch als Initiatorin der Hilfsmaßnahmen, um Gelder für Projekte zu verwenden, erklärte Ganzger. Er selbst habe keinen Zugang zu den Spenden, weil er dafür nicht zuständig sei.
Die Hilfsmaßnahmen würden sich entführten Kindern und Frauen aus Mexiko und Mittelamerika widmen. Dafür seien gute Vorbereitungen, längere Vorlaufzeiten und Konzepte notwendig. Jeder der eine Ahnung hat, weiß, dass es sehr wichtige, aber auch schwierige Projekte sind, betonte Ganzger. Gespräche und Kontakte sind ständig vorhanden.
Wie genau die Projekte abgewickelt werden, müsse im Detail noch entschieden werden, so der Anwalt. Die Frage sei, ob eine Stiftung gegründet oder die Hilfsmaßnahmen über eine bestehende Organisation abgewickelt werde. Ein Eintrag ins Firmenbuch existiere daher nicht. Eine gültige Rechtsform werde es aber – wenn notwendig – geben.
Es ist alles transparent, so Ganzger. Vorwürfe, dass die Vorbereitungen zu lange dauern würden, sind nicht gerechtfertigt. Bisher habe sich auch niemand mit Kritik an das Anwaltsteam gewandt. Es werde im Zuge der Projekte auf jeden Fall Zusammenarbeit mit Organisationen geben. Es gebe eine Meldung im Spendenbericht und zahlreiche Vorbereitungsgespräche mit Natascha Kampusch wurden geführt.