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"Prognosen haben gestimmt, Timing nicht"

Elsner verteidigte erneut die Geschäfte der BAWAG mit Flöttl, der nach dem großen Verlust von 639 Mio. Dollar (468 Mio. Euro) im Oktober 1998 von der BAWAG erneut Geld für eine Yen-Option erhalten hatte.

„Die Prognosen haben gestimmt, das Timing nicht“, meinte der ehemalige Bankchef zur Entwicklung des Yen. Die BAWAG hatte in Folge auch die 250 Mio. Dollar für die Yen-Option verloren. „Wir wollten damals das Unternehmen BAWAG schützen“, erläuterte Elsner heute sein damaliges Vorgehen. Eine Strafanzeige gegen Flöttl hätte alles an die Öffentlichkeit gebracht.

Auf Befragung von BAWAG-Privatbeteiligtenvertreter Wolfgang Brandstetter erläuterte Elsner die Verwertung der Liegenschaften Flöttls. Flöttl habe sich verpflichtet, seine Liegenschaften in London, auf den Bahamas und auf Bermuda der BAWAG zu übertragen, zitierte Brandstetter aus einer Vernehmung von Flöttl. Wie Flöttl heute ausführte, war aber die Übertragung der Liegenschaft auf Bermuda nicht möglich, da laut dortiger Gesetzeslage diese nicht an eine ausländische Firma übertragen werden konnte. „Flöttl sagte uns, dass die Verwertung auf Bermuda nicht möglich sei“, erklärte Elsner heute. Flöttls Liegenschaft auf Bermuda hat eine illustre Nachbarschaft, darunter etwa der ehemalige italienische Premier Silvio Berlusconi.

Der Anwalt von Elsner, Wolfgang Schubert, zitierte aus einem Vernehmungsprotokoll vor dem Bundeskriminalamt, wo Flöttl sagte: „Ich fühlte mich damals für die Verluste verantwortlich und habe mich zu diesem Schritt – Übertragung meines Vermögens – entschlossen.“ Flöttl beharrte heute aber darauf, er sei 1998 in New York von Elsner zur Vermögensübertragung „genötigt“ worden.

Der Betriebsmittelkredit, den die BAWAG laut Vorstandsbeschluss vom 26. Oktober 1998 an Flöttl einräumte, wurde von den ursprünglich genannten 80 Mio. Dollar auf 90 Mio. Dollar erhöht, hielt Brandstetter heute Elsner vor. Dieser konnte sich nicht erinnern, wie es zu dieser Erhöhung kam, es müsse jedenfalls einen Vorstandsbeschluss dazu geben. „Haben Sie den Kredit je zurückgefordert?“, fragte die Richterin. Nein, der Kredit sei weder zurückgefordert noch eingeklagt worden, räumte Elsner ein. „Geschenkt ist ihm gar nichts worden, er hätte es zurückzahlen müssen, aber der Zeitpunkt der Verpflichtung war nicht festgesetzt“. „Schuldet er Ihnen das Geld noch?“ wollte die Richterin wissen. „Genau genommen schuldet er alles“, resümierte Elsner.

Elsners Einvernahme Donnerstag Vormittag wurde zwei Mal von einer Pause unterbrochen, weil sich der 72-Jährige nicht gut fühlte. Während der Einvernahme im Großen Schwurgerichtssaal erhielt Elsner laufend Sauerstoff.

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