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Kein Flughafen-Sicherheitsversäumnis bei Parfümdiebstahl aus Dutyfree-Shops

Am Salzburger Flughafen konnten die Prafümdiebe geschnappt werden.
Am Salzburger Flughafen konnten die Prafümdiebe geschnappt werden. ©apa/dpa (Sujet)
Zwei Männer aus Litauen werden beschuldigt, in großem Rahmen Parfüms aus den Dutyfree-Geschäften an Flughäfen gestohlen zu haben und sie anschließend per Post ins Ausland verschickt zu haben. Der Diebstahl hatte nichts mit Fehlern bei der Sicherheitskontrolle zu tun, heißt es vonseiten der Flughäfen.

Der 19-Jährige und sein 40-jähriger Komplize konnten von der Salzburger Polizei ausgeforscht werden, als sie am 9. März versuchten hochwertige Parfüms aus dem Dutyfree-Bereich des Salzburger Flughafens zu entwenden. Es wird davon ausgegangen, dass die Männer einer europaweit agierenden Diebesgruppe angehören.

Mit gestohlenen Kreditkarten Flugtickets gekauft für Dutyfree-Shop Zugang

Die Täter gingen dabei offenbar immer nach dem gleichen Muster vor. Sie kauften mit gestohlenen Kreditkarten online Flugtickets, drucken sich die Boarding-Pässe aus und betraten damit die zollfreien Bereiche verschiedenster Flughäfen. Dort stahlen sie gezielt teure Parfüms und Kosmetikartikel, dazu führten die Männer leere Trolleys und Taschen mit sich. Im Anschluss verließen sie den Sicherheitsbereich wieder und fuhren per Auto oder Zug zum nächsten Airport.

Neun Parfüm-Diebstähle aus Flughafen Dutyfree-Bereich nachgewiesen

Das Diebesgut wurde bei der Post aufgegeben und nach Litauen versandt. Bei der Kontrolle der beiden Männer in Salzburg stießen die Beamten etwa auf einen Aufgabeschein für ein 20 Kilogramm schweres Paket. Die Sendung konnte bei einer Auslandspoststelle in Wien sichergestellt werden. Der Inhalt: Parfüms aus Diebstählen in Salzburg, Linz und Wien. Insgesamt konnten die Kriminalisten den Männern seit Februar zumindest neun Diebstähle in Österreich, Deutschland und Dänemark nachweisen.

Allein bei den fünf Diebstählen in Österreich entstand ein Gesamtschaden von über 8.000 Euro. Die beiden Litauer wurden wegen gewerbsmäßigem Diebstahls angezeigt. Ein dritter Beteiligter ist bereits in Dänemark in Haft.

Kein Versäumnis der Kontrollen bei Dutyfree-Diebstahl

Dass die Parfüm-Diebe nach ihren Beutezügen die Dutyfree-Zonen recht einfach wieder verlassen konnten, habe nichts mit Fehlern bei der Sicherheitskontrolle zu tun, betonten am Mittwoch Sprecher der Flughäfen Salzburg, Linz und Wien. Denn während der Zutritt nur mit gültiger Bordkarte und nach Gepäcks- und Personenkontrolle möglich ist, sei das Verlassen der Sicherheitszone verhältnismäßig simpel.

“Fluggäste sind ja nicht eingesperrt, sie können den Warteraum jederzeit wieder verlassen”, erklärte der Betriebsleiter des Salzburger Flughafens, Michael Günther. “Es kommt immer wieder vor, dass Leute ihren Pass im Auto vergessen. Was ihnen bei der Rückkehr allerdings nicht die erneute Sicherheitskontrolle erspart.” Wer in Salzburg den Sicherheitsbereich verlassen will, läutet dazu an einer Glocke an einer kameraüberwachten Tür – ein international eher striktes Vorgehen. Meist können Fluggäste laut Günther über die Eingangskontrolle oder den Zollausgang wieder in das Empfangsgebäude zurückkehren.

“Der Zu- und Abgang ist in Wien ausschließlich mit gültiger Bordkarte möglich”, betonte auch Peter Kleemann, Sprecher des Flughafens in Schwechat. “Die Passagiere können die Zone jederzeit über den Zollausgang verlassen, aber wie gesagt nur mit gültiger Bordkarte.” Und auch Ingo Hagedorn, Sprecher des Flughafen Linz, sieht kein Versäumnis bei den Kontrollen. “Wer mit gültiger Bordkarte im Transitbereich ist, darf ihn grundsätzlich auch wieder verlassen. Das passiert etwa, wenn ein Flug ausfällt oder technische Probleme hat, und die Passagiere zum Umbuchen wieder zurück in die Abflughalle müssen.” Wichtig sei nur, dass diese Fluggäste nicht unkontrolliert wieder in den Sicherheitsbereich eintreten können.

Mehraufwand durch Nicht-Einsteiger: Gepäck darf nicht ohne Passiere fliegen

Allerdings sorgen Passagiere, welche die Sicherheitskontrolle bereits hinter sich haben, dann aber nicht ins Flugzeug steigen, für erheblichen Aufwand: “Diese Fluggäste gehen am Gate ja ab. Sie werden drei Mal aufgerufen und dann von der Passagierliste gestrichen. Zudem muss geprüft werden, ob sie mit Großgepäck fliegen. Das muss in diesem Fall nämlich wieder ausgeladen werden. Gepäck darf nicht ohne Passagier fliegen”, sagte Günther.

(apa/red)

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