AA

Pröll kündigt Personalentscheidungen in der ÖVP an

Der neue ÖVP-Chef Josef Pröll kündigt weitere Personalentscheidungen in der Volkspartei an. Der Obmann-Wechsel sei nur ein "Puzzle-Stein" auf einem Weg, der "nun auch personelle Weichenstellungen und inhaltliche Neupositionierungen" beinhalten müsse, sagt der geschäftsführende Obmann in der "Kleinen Zeitung".

Zur Frage, ob Wolfgang Schüssel Klubobmann bleibe, sagte Pröll, “Jeder ist ersetzbar.”

In den “Salzburger Nachrichten” ergänzt der neue Parteiobmann, dass die Abgeordneten den Klubobmann selbst bestimmen werden, er aber seine Vorstellungen dafür skizzieren werde.

“Handlungsbedarf” sieht Pröll auch in der ÖVP-Zentrale. Dort sei künftig “mehr Professionalität” nötig. Viele Personalentscheidungen werde es aber erst geben, wenn klar ist, ob die Volkspartei in eine Regierung oder in Opposition geht.

Von der Idee einer Dreier-Koalition aus SPÖ-ÖVP-Grünen, die der Grüne Bundessprecher Van der Bellen nicht ausgeschlossen hatte, hält Pröll ebenso wie SPÖ-Vorsitzender Werner Faymann “nichts”. Der geschäftsführende ÖVP-Obmann sieht diese Variante “nicht als zukunftsträchtige Option.”

Von der SPÖ will sich Pröll nicht in eine rasche Koalition drängen lassen. “Ich lasse mich sicher nicht durch Zurufe in übereilte Verhandlungen hineindrängen”, sagt er im “Kurier”. Es gebe eine funktionierende Regierung und der Finanzminister bereite alles Nötige vor, um auf etwaige Auswirkungen der internationalen Finanzkrise reagieren zu können.

Faymann will sich mit einer Regierungsbildung jedoch nicht zu lange Zeit lassen. Er will eine Regierung mit einem neuen Stil und dazu könnte “auch gehören, dass man nicht drei Monate verhandelt, sondern schon vorher eine Regierung zustande bringt”, sagt der SPÖ-Vorsitzende im “Standard”. Auf ein konkretes Datum will er sich zwar nicht festlegen, aber: “je rascher umso lieber ist es mir.”

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Pröll kündigt Personalentscheidungen in der ÖVP an
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen